1 | | RS0037972 | 22.02.2024 | OGH | RS | Sogenannte "überschießende Feststellungen" der ersten Instanz - tatsächliche Feststellungen, die an sich nicht durch ein entsprechendes Prozessvorbringen gedeckt sind, können bei der rechtlichen Beurteilung nicht unberücksichtigt bleiben.
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2 | | RS0047000 | 21.02.2024 | OGH | RS | Lebensgemeinschaft setzt im Allgemeinen die Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft voraus, jedoch müssen nicht stets alle drei Merkmale vorhanden sein.
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3 | | RS0047035 | 21.02.2024 | OGH | RS | Zum Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft gehört, dass die beiden Partner Freud und Leid miteinander teilen, einander Beistand und Dienste leisten und einander an den zur Bestreitung des Unterhaltes, der Zerstreuung und der Erholung dienenden gemeinsamen Gütern teilnehmen lassen.
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4 | | RS0035962 | 21.02.2024 | OGH | RS | Wurde die Unzulässigkeit der Revision in der Revisionsbeantwortung nicht geltend gemacht, so gebühren dem Revisionsgegner bei Verwerfung der Revision keine Kosten.
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5 | | RS0047064 | 27.06.2023 | OGH | RS | Der Begriff der Lebensgemeinschaft beschränkt sich somit nicht auf die rein materielle Seite; es handelt sich um eine aus einer seelischen Gemeinschaft und dem Zusammengehörigkeitsgefühl heraus entstandene Bindung.
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6 | | RS0044228 | 22.06.2023 | OGH | RS | § 528 Abs 1 Z 2 ZPO (jetzt: § 528 Abs 2 Z 3 ZPO) schließt die Überprüfung der Entscheidung über die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens durch den OGH aus.
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7 | | RS0002105 | 17.05.2023 | OGH | RS | Enthält eine Entscheidung mehrere Beschlüsse, für die an sich verschiedene Rechtsmittelfristen gelten, dann kommt für die Anfechtung einer solchen Entscheidung, gleichviel welcher ihrer Teile angegriffen wird, immer die längere Rechtsmittelfrist in Betracht.
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8 | | RS0046314 | 24.04.2020 | OGH | RS | Der Rechtsmittelausschluss des § 45 JN gilt nun auch für das Verhältnis ordentliches Gericht - Arbeitsgericht.
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9 | | RS0039551 | 28.05.2013 | OGH | RS | Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Entscheidung des Berufungsgerichtes über eine im Berufungsverfahren angestrebte Klagsänderung abgesondert anfechtbar (Abgehen von SZ 23/85).
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10 | | RS0038884 | 18.04.2007 | OGH | RS | Die Entscheidung über die Zulassung einer Klageänderung gehört nicht zu den in § 521 a ZPO erschöpfend aufgezählten Fällen, in denen das Gesetz eine Rekursbeantwortung zuläßt.
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11 | | RS0047069 | 05.10.1999 | OGH | RS | Lebensgemeinschaft ist nicht nur ein äußerer Zustand; sie setzt auch eine innere Einstellung der Partner voraus, die sich freilich im allgemeinen nur aus den äußeren Anzeichen erschließen lassen wird.
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12 | | RS0035886 | 28.04.1993 | OGH | RS | Ist keine der Revisionen erfolgreich, gebühren beiden Parteien die Kosten ihrer Revisionsbeantwortungen und im Ergebnis der insgesamt obsiegenden Partei der Differenzbetrag. Bemessungsgrundlage ist dabei jeweils der Streitwert der gegnerischen Revision.
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13 | | 14Ob101/86 (14Ob102/86) | 01.07.1986 | OGH | TE | | |