1 | | RS0076384 | 21.11.2022 | OGH | RS | Das IESG wollte den Arbeitnehmern das Risiko des gänzlichen oder teilweisen Verlustes ihrer Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers, auf deren regelmäßige Befriedigung sie typischerweise zur Bestreitung ihres und ihrer Angehörigen Lebensunterhaltes angewiesen sind, nehmen; es entsprach ...
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2 | | RS0030847 | 30.08.2022 | OGH | RS | Der Begriff "Entgelt" ist weit auszulegen und umfasst daher im Sinne des auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes allgemein üblichen Sprachgebrauches jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, also neben dem eigentlichen ...
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3 | | RS0085829 | 24.09.2019 | OGH | RS | Der Kläger hat Gründe für einen ausnahmsweisen Kostenersatzanspruch nach Billigkeit darzulegen.
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4 | | RS0077088 | 25.06.2009 | OGH | RS | Der Anspruch auf Urlaubsentschädigung kann nicht in Entgeltbestandteile aufgespalten werden; er ist ein Surrogat für den Naturalurlaub, der sich aus der Freistellung von der Arbeit und der Fortzahlung des Lohns zusammensetzt.
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5 | | RS0077110 | 21.09.2006 | OGH | RS | Die Urlaubsentschädigung ist als eigener Anspruch insoferne dem Ausfallsprinzip folgend ebenfalls ein Entgeltanspruch, der nach Zeiträumen bemessen wird.
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6 | | RS0077599 | 16.08.2001 | OGH | RS | Nach den §§ 66 ASGG, 10 IESG wurde die Parteirolle im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem IESG den Arbeitsämtern zugewiesen.
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7 | | RS0076429 | 26.01.1994 | OGH | RS | Absicht des Gesetzgebers war auch, alle Einzelvereinbarungen, die eine unkontrollierte Belastung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds bewirken könnten, der Höhe nach zu begrenzen. Dabei sollte der Anspruch auf Ausfallgeld nicht durch einen Höchstbetrag für die Summe der gesicherten Ansprüche, sondern ...
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8 | | RS0076837 | 08.07.1992 | OGH | RS | Die im § 1 Abs 3 Z 4 IESG gebrauchten Worte "...... es sei denn, daß nach Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs 1 ArbVG) ein höherer Nettobetrag gebührt ......" bedeutet im Hinblick auf den gesetzesimmanenten Schutz des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds vor übermäßigen privatrechtli...
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9 | | RS0076854 | 09.05.1990 | OGH | RS | Auch Entgelt aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie etwa die Urlaubsentschädigung, unterliegt der Betragsbeschränkung nach dieser Gesetzesstelle.
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10 | | RS0076858 | 14.02.1990 | OGH | RS | Auf die Frage, ob die Urlaubsentschädigung ein Anspruch ist, der nach Zeiträumen zu bemessen ist, kommt es für die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 1 Abs 3 Z 4 IESG nicht an. Diese Frage ist für die Ermittlung der Höhe des Grenzbetrages nach § 1 Abs 4 Z 1 IESG von Bedeutung.
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11 | | RS0076419 | 16.11.1988 | OGH | RS | Da der Begriff "Entgeltansprüche" im Sinne des IESG im arbeitsrechtlichen Sinn zu verstehen ist, umfaßt er alle Leistungen des Arbeitgebers die dieser dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt; er umfaßt daher auch die Ansprüche auf Urlaubsentschädigung und Urlaubsabf...
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12 | | RS0076844 | 16.11.1988 | OGH | RS | Es entspricht nicht dem Sinn und Zweck der neugefaßten Betragsbeschränkung des § 1 Abs 3 Z 4 IESG, nicht nur die nach Zeiträumen bemessenen Ansprüche, sondern auch die Ansprüche, die periodisch abgerechnet werden (zB Provisionen) zu erfassen. Eine unterschiedliche Behandlung von Entgeltansprüchen ...
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13 | | 9ObS12/88 | 16.11.1988 | OGH | TE | | |