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Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0047108
21.02.2024
OGH
RS
Durch das Eingehen einer Lebensgemeinschaft der geschiedenen Gattin mit einem anderen Mann tritt das Ruhen ihres Unterhaltsanspruches gegenüber dem geschiedenen Gatten ein, gleichgültig, ob diese Frau aus dieser Lebensgemeinschaft ihren Unterhalt ganz oder teilweise bezieht.
2
RS0047356
28.10.1997
OGH
RS
Die Unterhaltsansprüche eines in Lebensgemeinschaft lebenden Kindes, der seinen Unterhalt aus der Lebensgemeinschaft tatsächlich erhält - wofür der Anschein einer aufrechten Lebensgemeinschaft spricht - gegenüber seinen Eltern sind auf jenes Ausmaß zu beschränken, wie sie einem verheirateten ...
3
6Ob504/93
25.02.1993
OGH
TE
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