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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS006930427.06.2023OGHRSGrobes Verschulden setzt ein besonderes Maß an Sorglosigkeit voraus, sodass der Vorwurf berechtigt erscheint, der Mieter habe die Interessen des Vermieters aus Rechthaberei, Willkür, Leichtsinn oder Streitsucht verletzt.
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2RS003403317.01.2023OGHRSDer Mietvertrag über ein Haus erlischt durch Vereinigung, sobald das Eigentumsrecht des Mieters an dem Haus grundbücherlich einverleibt wird.
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3RS010113429.06.2022OGHRSDer Rechtssatz, wonach die aus welchen Gründen immer eintretende Beendigung der Hauptmiete auch die Untermiete beende, bedeutet aber, daß dem Vermieter (Hauseigentümer) gegenüber der Rechtstitel des Untermieters zugleich mit jenem des Hauptmieters untergeht und sich der Untermieter gegenüber ...
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4RS002064106.04.2022OGHRSDer Wegfall oder auch die nachträglich festgestellte Ungültigkeit des Bestandrechtes des Hauptmieters, welche diesen zur Räumung verpflichten, bilden keinen Kündigungsgrund gegenüber dem Untermieter. Dieser behält vielmehr, auch wenn der Hauptmieter zur Räumung verpflichtet ist, bis zu dessen ...
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5RS010111829.04.2021OGHRSIst ein Objekt an mehrere Personen als Mitmieter in Bestand gegeben, so ist ein solches Mitmietverhältnis oder Gesamtmietverhältnis ein einheitliches, demnach ungeteiltes Mietverhältnis und besteht nicht etwa aus mehreren konkurrierenden Mietverhältnissen. Die Mitmieter stehen untereinander ...
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6RS007138429.11.2017OGHRSDer "Franchising-Vertrag" ist ein Vertrag, durch den eine Marke, insbesondere Warenzeichen in Verbindung mit Lizenzen oder Know-how zur Benutzung einer anderen Person überlassen werden.
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7RS007138729.11.2017OGHRSDurch den Franchisevertrag wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, durch das der Franchisegeber dem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht einräumt, bestimmte Waren und / oder Dienstleistungen unter Verwendung von Name, Marke, Ausstattung usw sowie der gewerblichen und technischen Erfahrungen ...
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8RS010112417.12.2009OGHRSWenn der Hauseigentümer den bisherigen Hauptmieter beerbt, so ist der Hauptmietvertrag durch Vereinigung erloschen und ein mit dem seinerzeitigen Hauptmieter geschlossener Untermietvertrag erlischt gleichfalls. Der Hauseigentümer kann daher mit Räumungsklage gegen den Untermieter vorgehen.
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9RS007138109.07.2008OGHRSCharakteristisch für jedes Franchisesystem ist die straffe Organisation; die Franchisenehmer bleiben aber selbständige Unternehmer, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln.
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10RS010112207.06.2001OGHRSDer Untermietvertrag wird nicht dadurch hinfällig, daß der bisherige Hauptmieter und Untervermieter zum Eigentümer des Hauses wird oder der Eigentümer des Hauses Rechtsnachfolger des Hauptmieters wird. Damit endet zwar der Hauptmietvertrag, nicht aber das Vertragsverhältnis des bisherigen Hauptmiete...
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11RS001364729.06.1999OGHRSDurch den Erwerb eines Miteigentumsanteiles an dem Hause des Bestandgebers erlischt (mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung) das Bestandrecht des nunmehrigen Miteigentümers nicht, wobei ein auf dem Miteigentumsrecht beruhendes Benützungsrecht an seine Stelle tritt, sondern es bleibt ...
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12RS003816126.04.1994OGHRSLizenzverträge sind nicht Bestandverträge im Sinne des ABGB, sondern Verträge sui generis. Sie sind daher nicht gebührenpflichtig. GlRS VwGH vom 24.09.1952, 869/51 GlRS VwGH vom 09.12.1953, 501/53; Veröff: ÖBl 1954,9
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13RS007139226.04.1994OGHRSZu den üblichen Pflichten aus dem Franchisevertrag tritt beim sogenannten Produktenfranchising eine Pflicht des Franchisenehmers zum ausschließlichen Warenbezug vom Franchisegeber (Exklusivbindung).
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14RS002122526.04.1994OGHRSEine Klage kann die Einmahnung im Sinn des § 1118 ABGB nur dann ersetzen, wenn ein bestimmter Mietzinsrückstand eingemahnt wird; die unpräzise Formulierung, der Bestandnehmer habe den Mietzins durch mehrere Monate nicht zur Einzahlung gebracht, kann nicht genügen. Das von der Beklagten als ...
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154Ob535/9426.04.1994OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
16RS001664326.04.1994OGHRSDie zwischen Bestandgeber und Bestandnehmer getroffene Vereinbarung hinsichtlich des Ausschlusses von Gegenforderungen jeder Art gegen die Mietzinsforderung ist nicht sittenwidrig und daher wirksam (siehe auch 3 Ob 441/51).
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