1 | | RS0089793 | 27.01.2022 | OGH | RS | Bestimmungstäter im Sinn des § 12 zweiter Fall StGB ist nur, wer durch ein Verhalten, das den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung gibt, ursächlich dafür wird, daß sich ein anderer zur Ausführung einer strafbaren Handlung entschließt.
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2 | | RS0091926 | 29.07.2021 | OGH | RS | Im vorliegenden Fall fehlen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 43 a Abs 2 StGB, weil die Zusammenrechnung der verhängten Freiheitsstrafe mit der für die Geldstrafe festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten ergibt. Darüberhinaus findet die ...
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3 | | RS0090648 | 04.04.2017 | OGH | RS | Der unzutreffenden rechtlichen Beurteilung eines mängelfrei festgestellten Verhaltens bloß in Bezug auf die Täterschaftsform (Beitragstäterschaft statt unmittelbarer Täterschaft und umgekehrt) kommt angesichts der rechtlichen Gleichwertigkeit der in § 12 StGB angeführten Täterschaftsformen ...
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4 | | RS0089627 | 05.08.2004 | OGH | RS | Jemanden zu einer Tat bestimmen heißt, dafür ursächlich werden, daß sich dieser andere zu ihrer Ausführung entschließt.
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5 | | RS0090044 | 29.06.1995 | OGH | RS | Sonstiger Tatbeitrag zum Amtsmißbrauch einer Matura-Prüferin durch Teilnahme an einer nach Bekanntgabe der Prüfungsfragen abgehaltenen Scheinprüfung.
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6 | | 12Os61/95 | 29.06.1995 | OGH | TE | | |