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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS007517631.08.2001OGHRSWahrheitsgemäße Offenlegung bedeutet, daß der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umständen verschafft wird (Ritz BAO § 119 RN 3). Eine Nachsicht kommt ua dann nicht in Betracht, wenn der Abgabepflichtige ...
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2RS007517318.12.1995OGHRSEin Nachsichtsantrag gemäß § 236 Abs 1 BAO unter dem Gebot der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 BAO und bei Erteilung einer Nachsicht unter vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten steht unter der Sanktion des § 33 Abs 1 FinStrG in Verbindung mit § 33 ...
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314Os83/9518.12.1995OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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