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Datentabelle
Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0009547
14.07.2022
OGH
RS
Der Unterhalt der geschiedenen einkommenslosen Ehegattin gemäß § 66 EheG (§ 94 ABGB) bestimmt sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten und vom Schrifttum gebilligten Berechnungsformel mit rund 33 % des Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen; bei einer konkurrierenden Sorgepflicht ...
2
RS0106164
15.12.2009
OGH
RS
Der nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessene Unterhalt muss für die Deckung der angemessenen Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten ausreichen, wobei sich die Angemessenheit nach den Lebensverhältnissen (dem Lebensstandard) beider Ehegatten richtet. Angemessen sind alle Bedürfnisse, ...
3
RS0106165
20.08.1996
OGH
RS
Für die Bemessung des nach den Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalts ist nicht entscheidend, wie lange die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten oder die Ehe gedauert hat. Hier: Die Ehe war bereits nach einem halben Jahr unheilbar zerstört und nach objektiven Gegebenheiten nie funktionsfähig.
4
10Ob2326/96y
20.08.1996
OGH
TE
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