1 | | RS0040284 | 26.04.2018 | OGH | RS | Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach der Vernehmung des Beschuldigten durch den Untersuchungsrichter die belastenden Momente stärker sind als die entlastenden; es muss ähnlich wie bei einer Bescheinigung, eine überzufällige, überwiegende Wahrscheinlichkeit vorliegen.
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2 | | RS0060960 | 20.11.2015 | OGH | RS | Da der Beschwerde stattgegeben wurde, sind die Gerichte verpflichtet, mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des OGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen (§ 7 Abs 2 GRBG). Allfällige noch formal aufrechte entgegenstehende Beschlüsse ...
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3 | | RS0107304 | 02.12.2009 | OGH | RS | Dringender Tatverdacht ist ein höherer Grad von Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die ihm angelastete Straftat begangen hat. Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht also, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte ...
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4 | | RS0107305 | 15.04.1997 | OGH | RS | Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO durch das Oberlandesgericht widerspricht der Bestimmung des § 452 Z 3 StPO, wonach die Untersuchungshaft bei einer in die Zuständigkeit eines Bezirksgerichtes fallenden strafbaren ...
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5 | | 11Os54/97 | 15.04.1997 | OGH | TE | | |