1 | | RS0011675 | 10.12.2020 | OGH | RS | Das Fischereirecht ist dort, wo es vom Eigentum abgesondert in Erscheinung tritt, ein selbständiges dingliches Recht. Ansprüche zur Erhaltung und Sicherung solcher Rechte sind mangels Verweisung an andere Behörden oder Organe bücherliche Rechtssachen im Sinn des § 1 JN.
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2 | | RS0010970 | 10.12.2020 | OGH | RS | Die Rechtsstellung des Fischereiberechtigten ist im Falle der Verbindung des Fischereirechtes mit dem Eigentum die eines Grunddienstbarkeitsberechtigten.
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3 | | RS0110447 | 10.12.2020 | OGH | RS | Das Fischereirecht kann Ausfluss des Eigentumsrechts an einem gutseigenen (künstlichen) Gewässer oder ein selbständiges dingliches Recht an einem fremden Gewässer sein.
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4 | | RS0106908 | 28.01.2020 | OGH | RS | Das Klagebegehren der Servitutenklage kann daher auch gegen dritte Störer erhoben werden und geht, je nach den Verhältnissen des Falles, a) auf Feststellung der Dienstbarkeit nur gegen den Eigentümer der dienenden Sache, b) auf Wiederherstellung, besonders durch Beseitigung der vom Beklagten ...
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5 | | RS0049646 | 20.12.2016 | OGH | RS | Seit 01.11.1934 kann durch Ersitzung Eigentum am öffentlichen Wassergut nicht mehr erworben werden, es müssen aber zuvor erworbene Rechte voll gewahrt werden. Durch Ablauf der Ersitzungszeit am 01.11.1934 bereits erworbene Rechte können daher auch heute noch geltend gemacht werden. Ersitzungszeiten, ...
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6 | | RS0010165 | 07.07.2009 | OGH | RS | Befindet sich die Beklagte im Besitz der Servitut, so hat der Kläger die Einschränkung des Servitutsrechtes zu beweisen.
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7 | | 1Ob13/98p | 28.07.1998 | OGH | TE | | |