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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS003392120.09.2023OGHRSAußergewöhnliche Zuwendungen, zum Beispiel für den Erwerb einer Wohnung, die erkennbar in der Erwartung des Fortbestandes der Lebensgemeinschaft gemacht werden, sind bei Zweckverfehlung rückforderbar. Der Geschäftszweck fällt aber nur bezüglich eines die Auflösung der Lebensgemeinschaft überdauernde...
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2RS003395220.09.2023OGHRS§ 1435 ABGB wurde von Lehre und Praxis über seinen Inhalt hinaus als Stützpunkt für die grundsätzliche Anerkennung einer condictio wegen Wegfalles des Grundes und Nichteintrittes des erwarteten Erfolges verwendet. Wird der Vertragsgrund (hier: Verleihung einer Konzession an den Kläger infolge ...
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3RS001187513.07.2023OGHRSAuch ein auf Lebensdauer eingeräumtes Wohnungsrecht kann aus wichtigen Gründen durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gelöst werden.
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4RS002215421.04.2023OGHRSGesellschaftsverträge sind Verträge der wirtschaftlichen Organisation. Es genügt daher nicht, dass mehrere Personen an dem Eintritt eines bestimmten Erfolges interessiert sind oder dass sie in einfacher Rechtsgemeinschaft stehen. Damit eine Erwerbsgesellschaft vorliegt, müssen die Vertragspartner ...
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5RS002010128.03.2023OGHRSKein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB, wenn ein Vertragsverhältnis oder ein vertragsähnliches Verhältnis besteht.
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6RS002238221.11.2013OGHRSDas bloße Zusammenleben von Mann und Frau ohne Eheschließung begründet auch nach deutschem Recht keine Gesellschaft im Sinne der §§ 705 ff BGB (Pallandt BGB 40. Auflage, 694). Die vermögensrechtlichen Beziehungen selbst zwischen Eheleuten oder Familienmitgliedern sind nur dann gesellschaftsrechtlich...
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7RS002174621.11.2013OGHRSIn der Eingehung der Lebensgemeinschaft an sich kann noch nicht der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages erblickt werden. Die von jedem Lebensgefährten erbrachten Leistungen sind grundsätzlich unentgeltlich, es sei denn, dass ein besonderer Rechtsgrund für die Entgeltlichkeit gegeben ist.
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8RS001328114.02.2012OGHRSDer Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist nach deren Auflösung in Ansehung einer zum Gesellschaftsvermögen gehörigen und der Gesellschaft nicht bloß zum Gebrauch überlassenen Liegenschaft auch dann zur Teilungsklage legitimiert, wenn er nicht bücherlicher Miteigentümer ist.
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9RS002331609.06.2009OGHRSEin Gesellschaftsverhältnis zwischen Eheleuten ist immer dann anzunehmen, wenn sich feststellen läßt, daß die Eheleute abredegemäß durch beiderseitige Leistungen einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgten, indem sie etwa durch Einsatz von ...
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10RS003387730.08.2007OGHRSKeine Anwendung der §§ 81 ff EheG auf die Vermögensauseinandersetzung nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft.
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11RS002245419.03.2003OGHRSDurch den Übergabsvertrag verbinden sich Übergeber und Übernehmer regelmäßig auf Gedeih und Verderb miteinander. Es kann ihnen daher grundsätzlich nicht gestattet sein, den Vertrag einseitig aufzuheben, es wäre denn, daß die Bedingungen, unter welchen jeder der beiden Vertragspartner das Vertragsver...
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126Ob135/99t15.07.1999OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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