1 | | RS0083806 | 13.02.2024 | OGH | RS | Das Heilmittelverzeichnis schränkt daher das Recht des Patienten auf die für die ausreichende und zweckmäßige Krankenbehandlung notwendigen Heilmittel nicht ein. Den Patienten der österreichischen Sozialversicherung können vielmehr alle erhältlichen Medikamente verordnet werden, wenn dies im ...
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2 | | RS0042981 | 30.08.2023 | OGH | RS | Ist das Berufungsgericht in die Prüfung der Frage einer allfälligen im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufenen Nichtigkeit eingegangen und hat eine solche verneint, ist die Wahrnehmung dieser Nichtigkeit im Verfahren dritter Instanz nicht mehr möglich.
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3 | | RS0083917 | 14.11.2017 | OGH | RS | Heilmittel sind die zur Beseitigung oder Linderung der Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges dienenden Mittel einschließlich gewisser - außerhalb der ärztlichen Tätigkeit liegender - äußerlicher Einwirkungen auf den (menschlichen) Körper.
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4 | | RS0083887 | 23.07.2013 | OGH | RS | Nimmt ein Versicherter, dem vom Arzt Massagen verordnet wurden, die Dienste eines gewerblichen Masseurs in Anspruch, besteht für dessen Leistung kein Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Krankenversicherungsträger.
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5 | | RS0083921 | 10.09.2012 | OGH | RS | Arzneien sind Mittel, die im wesentlichen auf den inneren Organismus wirken, indem sie diesem in geeigneter Weise zugeführt werden oder örtliche Erkrankungen der Haut oder Schleimhäute beeinflussen.
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6 | | RS0042245 | 18.02.2010 | OGH | RS | Die Verletzung der Vorschrift des § 492 ZPO begründet Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO.
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7 | | RS0083881 | 27.08.2002 | OGH | RS | Die Tätigkeit von Masseuren kann der ärztlichen Hilfe als Kassenleistung nur zugeordnet werden, wenn der Masseur in einer qualifizierten Verantwortungsbeziehung zu einem Arzt steht, die sicherstellt, daß er unter Aufsicht und Anleitung durch den Arzt tätig wird.
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8 | | RS0083872 | 05.12.2000 | OGH | RS | Eine Zuordnung von Nichtärzten zugänglichen "arztfernen" Tätigkeiten zu ärztlicher Hilfe erfolgt nur, wenn ein Arzt selbst einschreitet oder der einschreitende Nichtarzt zu einem Arzt in einer qualifizierten Verantwortungsbeziehung steht. In diesem Bereich substituiert die Verantwortungsbeziehung ...
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9 | | 10ObS311/00h | 05.12.2000 | OGH | TE | | |