1 | | RS0007169 | 21.03.2023 | OGH | RS | Da § 14 Abs 1 AußStrG keinen Unterschied zwischen Beschlüssen des Rekursgerichtes macht, mit denen in der Sache selbst erkannt, und solchen, mit denen nur formell über ein Rechtsmittel entschieden wird, ist der "Revisionsrekurs" gegen einen Zurückweisungsbeschluss gleichfalls nur dann zulässig, ...
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2 | | RS0115026 | 08.11.2022 | OGH | RS | Die Behörde entspricht der Ausforschungspflicht, wenn sie bei natürlichen Personen eine entsprechende Anfrage an die Meldebehörde richtet. Ob eine Feststellung der neuen Abgabestelle "ohne Schwierigkeiten" möglich ist, muss nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.
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3 | | RS0083831 | 26.09.2018 | OGH | RS | Der Begriff der Änderung der Abgabestelle erfordert nicht auf jeden Fall eine dauernde Verlegung; die Partei "ändert" ihre Abgabestelle vielmehr auch dann, wenn sie an dieser zumindest für einen unverhältnismäßig längeren Zeitraum nicht mehr anzutreffen ist. Dabei ist auch die Vorhersehbarkeit ...
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4 | | RS0006044 | 29.10.2014 | OGH | RS | Als bisherige Abgabestelle iSd § 8 Abs 1 ZustG ist jene Abgabestelle anzusehen, die nach Kenntnis der Partei vom Verfahren der Behörde als deren Abgabestelle bekannt ist. Wird die Änderung der Behörde nicht unverzüglich mitgeteilt, darf nur nach § 8 Abs 2 ZustG hinterlegt werden; die Bestellung ...
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5 | | RS0083830 | 27.09.2006 | OGH | RS | Keine Änderung der Abgabestelle im Sinne des § 8 Abs 1 ZustG liegt vor, wenn eine Partei die Abgabestelle nur vorübergehend, etwa wegen Urlaubs oder Krankenhausaufenthaltes verläßt.
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6 | | RS0006019 | 28.03.2001 | OGH | RS | Im außerstreitigen Verfahren sind die Vorschriften der §§ 87 ff ZPO anzuwenden (Vgl 3 Ob 150/59 = RPfSlg 3173).
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7 | | RS0115027 | 28.03.2001 | OGH | RS | § 8 ZustG verpflichtet nicht jeden potentiellen Empfänger, stets auf eine behördliche Zustellung gefasst zu sein und deshalb Nachschau zu halten oder für eine Nachsendung oder eine Vertretung Vorsorge zu treffen, sondern nur jenen, der bereits von einem bestimmten Verfahren Kenntnis hat. Im ...
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8 | | 9Ob296/00w | 28.03.2001 | OGH | TE | | |