1 | | RS0033861 | 19.12.2023 | OGH | RS | Die Tatsache, dass das Prozessgericht für die Gegenforderung unzuständig ist, hindert das aufrechnungsweise Geltendmachen nicht (Ordentliches Gericht - Arbeitsgericht). Nur wenn die Gegenforderung nicht auf den Rechtsweg gehört, kann sie im Rechtsweg nicht liquidiert werden.
| |
2 | | RS0115100 | 12.04.2001 | OGH | RS | Ein behaupteter Übergenuss an Insolvenz-Ausfallgeld kann vom Bundessozialamt im gerichtlichen Verfahren solange nicht gegen die (weiteren) Ansprüche des Klägers nach dem IESG aufrechnungsweise eingewendet werden, als darüber nicht ein rechtskräftiger Bescheid des Bundessozialamtes ergangen ist.
| |
3 | | RS0115101 | 12.04.2001 | OGH | RS | Der Arbeitnehmer ist auch im Falle des Erhalts von Vorschüssen auf die Kündigungsentschädigung durch das Arbeitsmarktservice nicht zur Klagsführung gegen den (früheren) Arbeitgeber verpflichtet. Die unterlassene Klagsführung führt auch nicht zum Verlust des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld.
| |
4 | | RS0115102 | 12.04.2001 | OGH | RS | Vergleicht sich der Arbeitslose auf Grund seiner freien Dispositionsmöglichkeit über seinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung mit dem Arbeitgeber auf einen Teilbetrag, dann kann die Arbeitslosenversicherung auf Grund des gesetzlich angeordneten Anspruchsübergangs nicht mehr fordern als der ...
| |
5 | | RS0115103 | 12.04.2001 | OGH | RS | Gemäß § 16 Abs 1 lit k AlVG ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Zeitraums, für den Kündigungsentschädigung gebührt. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob die Kündigungsentschädigung auf Grund einer fristwidrigen oder terminwidrigen Kündigung, einer unberechtigten Entlassung oder eines ...
| |
6 | | 8ObS244/00s | 12.04.2001 | OGH | TE | | |