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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001138609.03.2022OGHRSDie Wirksamkeit einer Sicherungszession hängt von der Beachtung der für eine Pfandrechtsbegründung hinreichenden Publizitätsakte ab.
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2RS010863922.09.2020OGHRSDie notwendige Publizität einer Sicherungszession im Fall einer mittels EDV geführten Buchhaltung (Speicherbuchhaltung) ist nur dann gegeben, wenn der Vermerk (Buchvermerk) nicht nur bei Kundenkonten, sondern auch in der Liste der offenen Posten (Debitorenposten) (OP-Liste) aufscheint.
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3RS011260428.03.2019OGHRS§ 49 Abs 1 KO gibt einem Absonderungsgläubiger kein selbständiges Recht auf den Zuspruch von Nutzungen (hier: Mietzinseinnahmen aus der gemeinschuldnerischen Liegenschaft, die mit einem Pfandrecht des Absonderungsgläubigers belastet ist). Diese Bestimmung ist im Zusammenhalt mit § 48 Abs 1 ...
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4RS003257714.08.2018OGHRSSollen Absonderungsrechte durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt werden, müssen sie im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens zu Recht bestehen. Dies ist nach den für ihre Entstehung maßgebenden Bestimmungen des bürgerlichen, Handelsrechts, Exekutionsrechts oder sonstigen ...
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5RS011115229.09.2010OGHRSZumindest dann, wenn Zessionar eine kreditgewährende Bank ist, ist Zweck der Zession zahlungshalber auch die Sicherung der eingeräumten Kreditlinie, weshalb die von Lehre und Rechtsprechung für Sicherungszessionen entwickelten Grundsätze zu beachten sind, wozu in erster Linie die Einhaltung ...
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6RS001142429.05.2008OGHRSDas Pfandrecht erstreckt sich auch auf die Zinsen der gepfändeten Forderung.
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7RS001514501.12.2005OGHRSEine bedingte Forderung kann Gegenstand des Pfandrechtes sein.
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8RS003255210.12.2002OGHRSFällt die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Zedenten zeitlich zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft, so ist die Sicherungszession unwirksam.
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9RS011662311.07.2002OGHRSDie bloß zufällige Kenntnis eines Vertragspartners des späteren Masseverwalters von der Sicherungszession oder Verpfändung künftiger Forderungen aus bestimmten Rechtsgeschäften, die er mit dem Masseverwalter abschließt, ist nicht als wirksame Vorausverständigung potentieller Gläubiger zu werten ...
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106Ob319/01g11.07.2002OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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