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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS003035913.02.2024OGHRSEin Handeln muss, um es als grob fahrlässig zu beurteilen, sich auffallend aus der Menge der unvermeidlichen Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens herausheben; dabei ist im Einzelfall auf die persönlichen Verhältnisse einzugehen, ferner muss der Schadenseintritt als wahrscheinlich ...
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2RS003047713.02.2024OGHRSAls auffallende Sorglosigkeit kann nur ein Versehen gewertet werden, das sich über alltäglich vorkommende Fahrlässigkeitshandlungen erheblich und ungewöhnlich heraushebt, wobei der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich voraussehbar ist. Der Verstoß gegen das normale Handeln muss auffallend ...
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3RS003112713.02.2024OGHRSGrobe Fahrlässigkeit ist eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, die sich über die alltäglich vorkommenden Fahrlässigkeitshandlungen erheblich und ungewöhnlich heraushebt, wobei der Schaden als wahrscheinlich vorhersehbar ist. Grobe Fahrlässigkeit erfordert, dass der Verstoß ...
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4RS008041424.10.2023OGHRSGrobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 61 VersVG setzt ein Verhalten des Versicherungsnehmers voraus, von dem er wusste oder wissen musste, dass es geeignet ist, den Eintritt des Versicherungsfalles oder die Vergrößerung des Schadens zu fördern.
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5RS003032424.10.2023OGHRSDie grobe Fahrlässigkeit setzt ein Verhalten voraus, von dem der Versicherungsnehmer wusste, oder wissen musste, dass es geeignet sei die Gefahr des Eintrittes eines Versicherungsfalles herbeizuführen oder zu vergrößern.
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6RS008037124.10.2023OGHRSGrobe Fahrlässigkeit ist im Bereich des Versicherungsvertragsrechts dann gegeben, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen, wenn jedenfalls völlige Gleichgültigkeit gegen das vorliegt, was offenbar ...
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7RS003033127.09.2023OGHRSBeim Grad der Fahrlässigkeit ist auf den Einzelfall abzustellen: Als brauchbare Anhaltspunkte, von denen die Beurteilung im Einzelnen abhängen kann, kommen die Gefährlichkeit der Situation, die zu einer Sorgfaltsanspannung führen sollte, der Wert der gefährdeten Interessen, das Interesse des ...
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8RS004426204.07.2018OGHRSSchadenersatzrecht; Außerordentliche Revision nicht angenommen: Leichte Fahrlässigkeit oder entschuldbare Fehlleistung.
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9RS008038925.05.2016OGHRSDie Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, durch die das Interesse des Eigentümers des versicherten Fahrzeuges versichert ist. Der Versicherer ist daher leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat, auch dann, wenn die ...
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10RS008027507.02.2008OGHRSÜber den Begriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 61 VersVG (betrifft Kasko-Versicherung).
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117Ob165/02v07.08.2002OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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