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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS006449324.06.2022OGHRSDurch die Konkurseröffnung in Verbindung mit der Rücktrittserklärung des Masseverwalters wird der Vertrag nicht aufgehoben: es unterbleibt diesfalls nur die weitere Erfüllung des Vertrages, wobei freilich das Recht des einen oder anderen Teiles auf Rückforderung, das auf einem anderen, mit ...
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2RS010768926.11.2020OGHRSDas einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis wird durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet.
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3RS006442509.10.2014OGHRSFür die Annahme, daß die Klage die Aufforderung nach § 21 Abs 2 KO ersetze, bietet das Gesetz keine Handhabe. Ist dem Masseverwalter keine Frist gesetzt worden, so hat er während der ganzen Dauer des Konkurses die Wahl zwischen Erfüllung und Rücktritt im Sinne des § 21 Abs 1 KO; das Geschäft ...
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4RS006453709.10.2014OGHRSDie Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des § 21 Abs 1 letzter Fall ...
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5RS001667719.09.2002OGHRSEine Bierabnahmeverpflichtung als Nebenbestimmung eines Darlehensvertrages kann nicht länger bestehen, als bis zur Rückzahlung des Darlehens.
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6RS005477219.09.2002OGHRS"Bierbezugsverträge" sind Vertragsgestaltungen, bei denen sich ein Gastwirt (in der Regel) anläßlich einer Darlehensgewährung durch eine Brauerei verpflichtet, längere Zeit hindurch ausschließlich Bier der darlehensgewährenden Brauerei zu beziehen. Eine solche Abrede begründet nach Lehre und ...
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7RS011693319.09.2002OGHRSEin Vertrag, in dem im Zusammenhang mit der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Darlehens durch eine Brauerei vereinbart wird, dass eine bestimmte Gesamtmenge sowie eine jährliche Mindestmenge an Bier abgenommen werden muss, ist nicht als ein reiner Darlehensvertrag mit der Nebenabrede des ...
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8RS011693419.09.2002OGHRSEin Vertrag über ein bei vereinbartem Bierbezug nicht rückzahlbares Darlehen ist als gemischter Vertrag zu qualifizieren, der vor vollständiger Erfüllung der Bierbezugsverpflichtung beziehungsweise Bierlieferungsverpflichtung vom Masseverwalter durch Rücktritt gemäß §21 KO aufgelöst werden kann.
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98Ob71/02b19.09.2002OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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