1 | | RS0065135 | 23.02.2023 | OGH | RS | Im Konkursverfahren ist grundsätzlich jeder zum Rekurs befugt, der sich in seinem Recht gekränkt zu sein erachtet. Voraussetzung der Rekurslegitimation ist jedoch, dass der Rekurswerber in seinem Rechte verletzt sein kann; ein bloß wirtschaftliches Interesse genügt nicht.
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2 | | RS0112390 | 10.07.2008 | OGH | RS | Nach § 193 Abs 2 KO ist der Verwertungserlös des Vermögens - als solches ist das gesamte zur Konkursmasse gehörende Vermögen und daher auch das nicht konkursfreie Arbeitseinkommen, das sich aus der Differenz des Einkommens des Schuldners zum Existenzminimum während der Verfahrensdauer bis zur ...
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3 | | RS0110967 | 24.06.2004 | OGH | RS | 1. Der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens und die Bescheinigung, daß die Erteilung der Restschuldbefreiung zu erwarten sei, zählt zu den bei Entscheidung über die Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens von amtswegen zu prüfenden Inhaltserfordernissen eines Antrages gemäß ...
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4 | | RS0116855 | 19.09.2002 | OGH | RS | Nach amtswegiger Vorprüfung und Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens kann die Unzulässigkeit des Zahlungsplans nur mehr über Einwand eines Gläubigers wahrgenommen werden.
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5 | | 8Ob81/02y | 19.09.2002 | OGH | TE | | |