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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RES000000816.06.2003LG EisenstadtRS1.) Für den Zeitpunkt des Eintritts der Selbsterhaltungsfähigkeit ist als Richtlinie die Höhe des Richtsatzes für die Gewährung einer Ausgleichszulage heranzuziehen. 2.) Das Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Kindes ist etwa im gleichen Ausmaß auf Leistungen beider Elternteile anzurechnen. ...
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220R81/03s16.06.2003LG EisenstadtTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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