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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS008650024.01.2024OGHRSFür den Tatbestand der Abgabenhehlerei genügt in objektiver Richtung die Feststellung, dass es sich um die Verhehlung einer Sache handelt, hinsichtlich der eine Verkürzung von Abgaben begangen wurde. Näherer Feststellungen über die Person desjenigen, der zur Entrichtung der Abgaben verpflichtet ...
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2RS010704416.01.2019OGHRSDem strafbestimmenden Wertbetrag kommt für das zulässige Höchstmaß der Geldstrafe und damit für den im Einzelfall anzuwendenden gesetzlichen Strafrahmen entscheidende Bedeutung zu. Das Fehlen einer solchen Berechnungsgrundlage im Urteil begründet auch dann Nichtigkeit gemäß § 281 Abs 1 Z 11 ...
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314Os17/05i10.05.2005OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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