1 | | RS0036981 | 11.12.2023 | OGH | RS | Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden, und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzufinden.
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2 | | RS0036880 | 11.12.2023 | OGH | RS | Bindung an rechtskräftige verwaltungsbehördliche Entscheidungen.
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3 | | RS0008715 | 28.06.2023 | OGH | RS | Nach § 5 ABGB sind nur die nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes verwirklichten Sachverhalte nach dem neuen Gesetz zu beurteilen, vorher geschehene Handlungen und analog sonstige Sachverhalte aber wie vorher entstandene Rechte weiterhin dem alten Gesetz zu unterwerfen (Bydlinski in Rummel aaO ...
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4 | | RS0063121 | 27.06.2023 | OGH | RS | Der vom OGH wiederholt ausgesprochene Rechtssatz, dass eine Person, deren Unterhaltsbedürfnisse auf Grund einer öffentlichen Verpflichtung zur Gänze von einem Dritten gedeckt werden, schon deswegen keine Unterhaltsansprüche gegen einen zivilrechtlich Unterhaltspflichtigen stellen kann, weil ...
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5 | | RS0047514 | 31.05.2023 | OGH | RS | Selbsterhaltungsfähigkeit eines Kindes ist bei einfachen Lebensverhältnissen unter Berücksichtigung des Umstandes, dass außer dem Geldunterhalt auch noch die Betreuung benötigt wird, erst bei einem Eigeneinkommen anzunehmen, das dem Richtsatz für die Gewährung von Ausgleichszulagen nach § 293 ...
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6 | | RS0110351 | 29.03.2023 | OGH | RS | Der Feststellungsbescheid im Sinne des § 14 Abs 2 BEinstG entfaltet trotz mangelnder Parteistellung des Arbeitgebers volle Tatbestandswirkung auch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Bescheid über die Einschätzung des Grades der Behinderung genügt bereits, um bestimmte rechtliche Wirkungen hervorzurufen, ...
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7 | | RS0008733 | 14.02.2023 | OGH | RS | Verfahrensgesetze sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde, immer nach dem letzten Stand anzuwenden; die Vorschriften der §§ 3, 4 IPRG sind daher auch auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Inkrafttreten des IPRG verwirklichten.
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8 | | RS0036975 | 27.09.2022 | OGH | RS | Die Bindung der Gerichte an rechtskräftige rechtsgestaltende Verwaltungsbescheide kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Parteien des gerichtlichen Verfahrens in einem vorangegangenen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren und auch keine Möglichkeit der Beteiligung hatten. Entscheidend ...
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9 | | RS0121545 | 14.09.2022 | OGH | RS | Dritte, die am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren, können nur durch die Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung eines Bescheids gebunden sein. Die bloße Rechtskraft allein führt noch nicht zu Wirkungen für Dritte.
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10 | | RS0008732 | 22.06.2022 | OGH | RS | Bei Dauertatbeständen wie Dauerrechtsverhältnissen ist bei einer Gesetzesänderung der in den zeitlichen Geltungsbereich der neuen Rechtslage reichende Teil des Dauertatbestandes nach dem neuen Gesetz zu beurteilen, wenn für den Übergang nichts anderes vorgesehen ist; das gilt auch dann, wenn ...
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11 | | RS0036865 | 30.10.2018 | OGH | RS | Die Gerichte sind auch dann an rechtskräftigen Verwaltungsbescheide gebunden, wenn den im gerichtlichen Verfahren Beteiligten im Verwaltungsverfahren vor der dort zuständigen Behörde keine Beteiligtenstellung zugekommen ist.
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12 | | RS0072870 | 15.07.2015 | OGH | RS | Für die Sozialhilfe ist im Gegensatz zur Sozialversicherung der Grundsatz der Subsidiarität kennzeichnend. Die Sozialhilfe greift daher grundsätzlich nur dort ein, wo ein sozialer Mindeststandard auch durch Sozialversicherungsleistungen nicht gedeckt ist.
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13 | | RS0121549 | 23.05.2013 | OGH | RS | Bei der Festsetzung des Aszendentenunterhalts ist zu berücksichtigen, dass Unterhaltsansprüche gegen Nachkommen nach der Wertung des § 143 ABGB eher einen Ausnahmefall darstellen.
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14 | | RS0107950 | 15.12.2009 | OGH | RS | Nicht imstande, sich selbst zu erhalten, ist der Aszendent etwa auch bei unzureichender Altersversorgung oder Pflegebedürftigkeit.
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15 | | RS0047885 | 15.12.2009 | OGH | RS | Die nach § 143 ABGB subsidiär zur Unterhaltsleistung verpflichtete Person hat auch den zur Ergänzung des Unterhaltes auf das notwendige Ausmaß erforderlichen Betrag zu bezahlen.
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16 | | RS0107953 | 21.11.2006 | OGH | RS | Mehrere Nachkommen schulden den Unterhalt anteilig nach Kräften.
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17 | | RS0121546 | 21.11.2006 | OGH | RS | Es gibt keinen Grund, Ansprüche nach § 947 ABGB aus einem Schenkungswiderruf wegen Dürftigkeit nicht wie andere vermögensrechtliche Ansprüche gegen Dritte zu behandeln, die ein Elternteil zur Deckung seines Bedarfs einsetzen kann und daher auch einsetzen muss. Ein Unterhaltsanspruch gegen Kinder ...
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18 | | RS0121547 | 21.11.2006 | OGH | RS | Der Ersatzanspruch des Landes gegenüber Personen, die gesetzlich zum Unterhalt des Sozialhilfeempfängers verpflichtet sind, ist doppelt begrenzt: einerseits mit der rechtens geleisteten Sozialhilfe, andererseits mit der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht.
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19 | | RS0121548 | 21.11.2006 | OGH | RS | Nur rechtens gewährte Sozialhilfe begründet Rückforderungsansprüche. Dabei steht die Rechtskraft des Sozialhilfebescheids dem Einwand des Ersatzpflichtigen nicht entgegen, die Leistungen seien ganz oder teilweise zu Unrecht gewährt worden; Grund für das Fehlen der Bindung ist die mangelnde ...
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20 | | RS0121550 | 21.11.2006 | OGH | RS | Bei der Prüfung, ob sich der Geschenknehmer nicht „in gleich dürftigen Umständen" befindet wie der die Schenkung nach § 947 ABGB widerrufende Geschenkgeber, ist als Belastungsgrenze mangels besonderer Bedürfnisse des Geschenknehmers der Ausgleichszulagenrichtsatz anzusehen, der auch sonst als ...
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21 | | 4Ob192/06y | 21.11.2006 | OGH | TE | Kennung XPUBL Diese Entscheidung wurde veröffentlicht in Zak 2007/111 S 71 - Zak 2007,71 = RZ 2007,119 EÜ177,178,179 - RZ 2007 EÜ177 - RZ 2007 EÜ178 - RZ 2007 EÜ179 = SZ 2006/172 = EFSlg 113.700 = EFSlg 113.701 XPUBLEND
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