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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001905330.01.2024OGHRSDie Frage, ob die vereinbarten Gegenleistungen des Benützungsberechtigten als Bestandzins oder als die Annahme einer eine Leihe (Bittleihe) rechtfertigender Anerkennungszins anzusehen ist, ist nach den Verhältnissen bei Vertragsabschluss zu beurteilen.
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2RS002054130.01.2024OGHRSDer Charakter einer Bittleihe wird dadurch nicht geändert, dass für die überlassene Sache ein "Anerkennungszins" geleistet wird, der gegenüber dem Nutzungswert praktisch nicht ins Gewicht fällt.
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38Ob12/07h22.02.2007OGHTEKennung XPUBL Diese Entscheidung wurde veröffentlicht in MietSlg 59.126 XPUBLEND
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