1 | | RS0058728 | 18.12.2023 | OGH | RS | Diese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.
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2 | | RS0028685 | 23.03.2023 | OGH | RS | Die Kündigungsentschädigung gebührt als Ersatzanspruch im Sinne des § 28 AngG für die Zeit vom Austritt bis zu einem durch ordnungsgemäße Kündigung herbeigeführten Vertragsende, wogegen der Anspruch auf Urlaubsentschädigung ein Anspruch auf Erfüllung des in der Vergangenheit liegenden, noch ...
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3 | | RS0119684 | 25.06.2019 | OGH | RS | Der nach § 25 Abs 1 KO vorzeitig austretende Arbeitnehmer leitet seine Ansprüche aus § 29 AngG (§ 1162b ABGB) ab. Er ist daher auf den dort genannten Zeitraum, nämlich jenen, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch "ordnungsgemäße Kündigung" des Arbeitsverhältnisses hätte verstreichen ...
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4 | | RS0077544 | 25.06.2014 | OGH | RS | Bei der Bemessung (Höhe) der Urlaubsentschädigung (ausstehendes Urlaubsentgelt) ist auch bei Bestehen nicht verbrauchter Urlaubsansprüche aus früheren Jahren auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen.
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5 | | RS0121911 | 14.10.2008 | OGH | RS | 1) Dem sich in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmer, der wegen seines berechtigten vorzeitigen Austritts gemäß § 25 KO das in der Vollarbeitsphase erworbene Zeitguthaben nicht mehr in der Freizeitphase verbrauchen kann, gebührt dessen Abgeltung auch für die Zeit der „fiktiven Kündigungsfrist" ...
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6 | | 8ObS4/07g | 22.02.2007 | OGH | TE | Kennung XPUBL - XBEITR Diese Entscheidung wurde veröffentlicht in infas 2007,98/A40 - infas 2007 A40 = wbl 2007,342/152 - wbl 2007/152 = ecolex 2007/231 S 541 - ecolex 2007,541 = ARD 5795/1/2007 = ZAS-Judikatur 2007/127 = Jus-Extra OGH-Z 4354 = RdW 2007/470 S 454 - RdW 2007,454 = ZIK 2007/278 ...
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