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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS004333822.02.2024OGHRSDer Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden Tatsachen abgeleitet wird und sich ...
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2RS003114321.02.2024OGHRSSoll das Zuwiderhandeln gegen einen Rechtssatz einen Schadenersatzanspruch auslösen, so muss es jene Interessen verletzen, deren Schutz die Rechtsnorm bezweckt (siehe hiezu Ehrenzweig 2.Auflage II/1, S 47, Loebenstein - Kaniak Kommentar zum AHG S 53 f, 1 Ob 839/54, 1 Ob 294/54, SZ 28/127).
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3RS002755317.11.2023OGHRSDie Übertretung einer Schutznorm macht nur insofern für den durch die Übertretung verursachten Schaden haftbar, als durch die Schutznorm gerade dieser Schaden verhindert werden sollte.
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4RS002281323.10.2023OGHRSNach der Lehre vom Schutzzweck der Norm steht nur dem unmittelbar Geschädigten ein Ersatzanspruch zu. Die Verursachung eines Vermögensschadens macht daher nur dann ersatzpflichtig, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Schädigung zum Beispiel aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, aus der ...
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5RS010866414.03.2023OGHRS1. Seit der Neufassung des § 16 Abs 1 WEG durch das 3. WÄG besteht keine ausdrückliche Zweckwidmung der Rücklage mehr. 2. Die Verwendung der Rücklage ist für alle Arten von Liegenschaftsaufwendungen, die den Rahmen der alltäglichen Finanzgebarung eines Wohnungseigentumsverwalters sprengen, ...
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6RS011052414.03.2023OGHRSDie Rücklage ist ein Sondervermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht quotenmäßiges Miteigentum der Liegenschaftseigentümer. Zum Rechnungslegungsbegehren über die Rücklage bei Verwalterwechsel (§ 16 Abs 3 WEG) ist daher nur die Wohnungseigentümergemeinschaft infolge ihrer materiellrechtli...
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7RS004157031.01.2023OGHRSDer Kläger, dem es gemäß § 483 Abs 3 ZPO auch im Berufungsverfahren gestattet ist, die Klage zurückzunehmen, kann umso eher von mehreren in erster Instanz geltend gemachten Rechtsgründen nur mehr einen im Berufungsverfahren aufrechterhalten. An eine solche Anfechtungsbeschränkung ist das Berufungsge...
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8RS002246203.08.2021OGHRSDem "Vermögen" einer Person kommt kein absoluter Schutz zu. Nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm steht vielmehr nur dem unmittelbar Geschädigten ein Ersatzanspruch zu.
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9RS002147327.11.2020OGHRSDer mittelbar Geschädigte kann, sofern nicht das Gesetz selbst Ausnahmen enthält, nicht Schadenersatz verlangen.
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10RS010321820.02.2020OGHRSSowohl ein Beschluss der Mehrheit (§ 14 Abs 1 Z 2 WEG) über die Höhe der Instandhaltungsrücklage als auch die bis zur Fassung eines diesbezüglichen Mehrheitsbeschlusses vom Verwalter im Rahmen der ihm auch insofern obliegenden ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft angeordneten Höhe der Rücklage ...
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11RS002258417.12.2019OGHRSMittelbar ist ein Schaden dann, wenn er nicht in der Richtung des Angriffs, sondern infolge einer Seitenwirkung in einer Interessensphäre eintritt, die nicht durch das Verbot des Angriffs geschützt ist (SZ 34/112; JBl 1966,86; EvBl 1966/305 ua).
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12RS002267915.12.2009OGHRSDer Schädiger ist nicht verpflichtet, den bloß mittelbar Geschädigten (wer unmittelbar geschädigt ist, ergibt sich aus dem Schutzzwecke der übertretenen Norm) den Schaden zu ersetzen, abgesehen von einer besonderen gesetzlichen Regelung. Daher kann der Dienstgeber des Verletzten nicht vom Schädiger ...
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13RS008267215.12.2009OGHRSAuch nach dem WEG 1975 besteht keine unbedingte Pflicht, eine Rücklage zu bilden, die Mehrheit kann sie im Rahmen der ordentlichen Verwaltung beschließen, die Minderheit kann deren Bildung oder angemessene Erhöhung nur im Wege einer gerichtlichen Entscheidung herbeiführen.
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14RS008330815.12.2009OGHRSDas WEG 1975 normiert keine unbedingte Pflicht zur Bildung einer Rücklage; die Bildung der Rücklage wird vielmehr den Wohnungseigentümern bzw dem diese unter Bindung an die Weisungen der Mehrheit vertretenden Verwalter überlassen.
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15RS002287215.12.2009OGHRSDer Normzweck ist stets in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: erstens muss die Norm gerade den Schutz des geschädigten Gutes bezwecken, zweitens muss auch die Art des Schadens vom Normzweck erfasst sein. Bei der Frage, welche Schadensfolgen dem Haftenden noch zuzurechnen sind, kommt es stets ...
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16RS012566715.12.2009OGHRSUnterbleibt entgegen § 31 Abs 1 WEG 2002 die Einhebung einer Rücklage, so kann daraus ein späterer Käufer eines Wohnungseigentumsobjekts keinen Schadenersatzanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft ableiten.
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175Ob171/09x15.12.2009OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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