1 | | RS0047254 | 27.09.2023 | OGH | RS | Hat der Unterhaltsberechtigte nicht für die Kosten der Wohnversorgung aufzukommen, so bedarf er regelmäßig nicht mehr des gesamten festgesetzten Geldunterhalts, um seinen vollständigen Unterhalt zu decken.
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2 | | RS0006348 | 19.04.2023 | OGH | RS | Derjenige, der eine für die Unterhaltsbemessung maßgebliche, zu seinen Gunsten ausschlaggebende Änderung der Verhältnisse behauptet, die sich nicht bloß auf die allgemeine Veränderung der Lebenshaltungskosten und Einkommensverhältnisse sowie den gestiegenen Bedarf des älter gewordenen Kindes ...
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3 | | RS0047403 | 28.02.2023 | OGH | RS | Befindet sich das Kind nicht in Obsorge der Eltern, ist bei unterschiedlicher Leistungsfähigkeit von den Unterhaltsbemessungsgrundlagen jeweils der Betrag abzuziehen, der für den eigenen Unterhalt erforderlich ist; sodann sind die für den Gesamtunterhalt des Kindes erforderlichen Beträge im ...
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4 | | RS0125632 | 28.02.2023 | OGH | RS | Bei Drittpflege reicht der Regelbedarf als Orientierungshilfe zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des Kindes regelmäßig nicht aus, weil er nur eine Messgröße dafür abgibt, welcher Geldunterhalt zusätzlich zur Betreuung eines Kindes erforderlich ist. Maßgeblich ist der Gesamtunterhaltsbedarf, ...
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5 | | RS0106742 | 06.09.2022 | OGH | RS | Der Wechsel in den Altersgruppen bedeutet für den „Regelbedarf" für sich allein keine wesentliche Änderung der Verhältnisse (ÖA 1992, 155).
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6 | | RS0007138 | 06.09.2022 | OGH | RS | Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist nach ständiger Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz die Prozentkomponente nicht voll auszuschöpfen; es sind den Kindern Unterhaltsbeträge zuzusprechen, die zur Deckung ihrer - an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspfl...
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7 | | RS0102134 | 29.07.2020 | OGH | RS | Erfüllt der eheliche Vater freiwillig seine Unterhaltspflichten, so ist ihm kein Auftrag zur Zahlung des Unterhaltes zu erteilen.
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8 | | RS0125634 | 30.07.2019 | OGH | RS | Die Vermögensbildung zu Sparzwecken stellt (jedenfalls bei unbestimmter Verwendung oder mit längerfristigem Ansparziel) kein den Unterhaltsanspruch erhöhendes Bedürfnis des Kindes dar. Im Regelfall sind Maßnahmen der Vermögensbildung auch nicht als Naturalunterhaltsleistung anrechenbar, da ...
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9 | | RS0107278 | 26.03.2019 | OGH | RS | Zahlungen des Unterhaltspflichtigen auf Bausparverträge oder Lebensversicherungsverträge dienen der Vermögensbildung und können daher dem Unterhaltsbegehren der Kinder nicht entgegengehalten werden.
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10 | | RS0007161 | 02.10.2018 | OGH | RS | Dem Begehren, die Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eine (wesentliche) Änderung der Verhältnisse in anderer Weise festzusetzen, steht nicht die Rechtskraft der vorangegangenen Unterhaltsbemessung entgegen. Wurde über den (gesamten) Unterhaltsanspruch rechtskräftig erkannt, dann ist hingegen ...
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11 | | RS0047531 | 24.07.2018 | OGH | RS | Unter Regelbedarf versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Bestreitung der weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle oder sportliche Betätigung, ...
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12 | | RS0047517 | 20.02.2018 | OGH | RS | Es widerspricht dem ausdrücklichen Normzweck des § 140 Abs 1 ABGB, die Kinder angemessen an den Lebensverhältnissen der Eltern teilnehmen zu lassen, wenn der den Regelbedarf übersteigende Unterhaltsteil dem Alimentationszweck dadurch entzogen wird, daß der Betrag auf ein Sparbuch gelegt wird.
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13 | | RS0047415 | 21.02.2017 | OGH | RS | Anteilig im Sinne des § 140 ABGB bedeutet, dass jeder Elternteil unter Berücksichtigung seiner eigenen Leistungsfähigkeit zum Unterhalt des Kindes beizutragen hat.
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14 | | RS0123217 | 22.05.2014 | OGH | RS | Ist ein Elternteil infolge eines unter dem Existenzminimum liegenden Einkommens nicht in der Lage, seiner Geldunterhaltsverpflichtung nachzukommen, reduziert sich die Bemessung des Geldunterhaltsanspruchs des in Eigenpflege befindlichen Kindes darauf, dass nur mehr der um das Eigeneinkommen ...
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15 | | RS0125633 | 19.12.2013 | OGH | RS | Der Unterhaltsanspruch jedes Kindes umfasst auch den Anspruch auf Deckung des Wohnbedarfs. Der Unterhaltspflichtige hat dem Kind eine seinen Lebensverhältnissen angemessene unentgeltliche Wohnmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, sei es im eigenen Haushalt oder anderswo.
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16 | | RS0009619 | 27.02.2012 | OGH | RS | Der Unterhaltspflichtige ist nicht berechtigt, die dem Unterhaltsberechtigen für die Deckung seiner unmittelbaren Lebensbedürfnisse zu leistenden Zahlungen mit der Begründung zu vermindern, er erbringe dafür eine andere Leistung, die vielleicht einmal dem Unterhaltsberechtigten zugute kommen ...
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17 | | RS0037424 | 18.12.2009 | OGH | RS | Die Bestimmung des § 224 Abs 1 Z 5 ist für Streitigkeiten aus jedwedem Dienstvertrag oder Lohnvertrag anzuwenden und nicht auf die im § 49 Z 6 JN bezeichneten Bediensteten und Dienstverträge und Lohnverträge eingeschränkt (siehe Spruch 262).
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18 | | RS0110212 | 18.12.2009 | OGH | RS | Wird durch eine Rechtshandlung das Vermögen des Pflegebefohlenen vermehrt, ohne daß damit gleichzeitig die Gefahr von Belastungen verbunden ist, kommt eine Versagung der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung aus Gründen des Kindeswohls jedenfalls nicht in Betracht.
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19 | | 2Ob67/09f | 18.12.2009 | OGH | TE | | |