1 | | RS0013073 | 21.11.2023 | OGH | RS | Das Recht auf Absonderung des Nachlasses bezweckt nicht nur, das Verlassenschaftsvermögen dem Zugriff der Gläubiger des Erben zu entziehen, sondern es schlechthin gegen alle Gefahren zu sichern, die sich aus der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Erben ergeben.
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2 | | RS0006500 | 17.01.2023 | OGH | RS | Beteiligtenstellung und Rekursrecht des Noterben im Abhandlungsverfahren.
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3 | | RS0006582 | 22.11.2022 | OGH | RS | Ein Legatar ist nur dann Beteiligter im Verlassenschaftsverfahren (und damit rekursberechtigt), wenn durch eine Verfügung des Abhandlungsrichters unmittelbar in seine Vermögensrechte eingegriffen wurde.
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4 | | RS0117089 | 22.11.2022 | OGH | RS | Die Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG ist nicht nur Legataren, sondern auch denjenigen auszustellen, die Liegenschaften im Zusammenhang mit einer Abfindung von Erben oder Noterben im Rahmen eines Erbenübereinkommens oder Pflichtteilsübereinkommens erwerben.
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5 | | RS0006607 | 20.06.2017 | OGH | RS | Die Erteilung einer Bestätigung nach § 178 AußStrG ist von der Zustimmung der Erben unabhängig, doch müssen diese vorher gehört werden. Sie können allenfalls Sicherstellung verlangen und es besteht auch die Möglichkeit der Verweisung des Legatars auf den Rechtsweg, wenn die Erben die Gefahr ...
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6 | | RS0013100 | 29.02.2016 | OGH | RS | Der Absonderungskurator nach § 812 ABGB hat nur die Vermengungsgefahr abzuwehren. Hingegen ist es nicht seine Aufgabe, die Verlassenschaft in Rechtsstreitigkeiten und Exekutionen zu vertreten.
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7 | | RS0012295 | 29.02.2016 | OGH | RS | Ob und inwieweit der erbserklärte Erbe neben dem Separationskurator, der als ein gerichtlich bestellter Verwalter die Gefahr einer Vermengung der Verlassenschaft mit dem Vermögen des Erben abzuwehren hat (§ 812 ABGB), seine Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter des Nachlasses (§ 547 ABGB) ...
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8 | | RS0008377 | 30.10.2014 | OGH | RS | Kann die Amtsbestätigung gemäß § 178 AußStrG gegen den Willen des Erben nicht erteilt werden, so kann der Legatar bei Fälligkeit des Legats unmittelbar Leistungsklage erheben, es wird aber auch die Erhebung eines Feststellungsbegehrens als zulässig angesehen: Auch die Klage auf Abgabe einer ...
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9 | | RS0107755 | 14.03.2013 | OGH | RS | Die Aussetzung eines Vermächtnisses an den Alleinerben wird von Lehre und Rechtsprechung unter Hinweis auf § 648 ABGB als zulässig erachtet und hat zur Folge, dass der bedachte Erbe hinsichtlich des Vermächtnisgegenstandes in seinen Rechtsverhältnissen zu anderen Personen wie ein Legatar zu ...
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10 | | RS0012583 | 14.03.2013 | OGH | RS | Ein Vorausvermächtnis zugunsten des Alleinerben ist möglich.
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11 | | RS0014965 | 24.04.2012 | OGH | RS | Die Verfügung des Erblassers, mit der einem Erben eine bestimmte Sache in Anrechnung auf seinen Erbteil überlassen wird, ist ein sogenanntes Hineinvermächtnis, das seinem Wesen nach kein Vermächtnis, sondern eine Erbteilungsvorschrift ist, die die Erben untereinander verpflichtet. Auf Erbteilungsano...
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12 | | RS0126597 | 15.12.2010 | OGH | RS | Da sich vor der Einantwortung die Ansprüche der Legatare gegen den ruhenden Nachlass richten, ist unter „Erben“ in § 182 Abs 3 AußStrG 2005 vor der Einantwortung der jeweilige Vertreter der Verlassenschaft zu verstehen.
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13 | | RS0012283 | 15.12.2010 | OGH | RS | Vor der Einantwortung können nicht die Erben, sondern nur die Verlassenschaft auf Leistung eines Legates geklagt werden.
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14 | | RS0008364 | 15.12.2010 | OGH | RS | Die Erteilung der Bestätigung nach § 178 AußStrG kann bereits vor der Einantwortung begehrt werden. (so schon SZ 3/26)
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15 | | RS0015271 | 15.12.2010 | OGH | RS | Das Vermächtnis kann vom Nachlasse gefordert werden.
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16 | | 1Ob108/10d | 15.12.2010 | OGH | TE | | |