1 | | RS0059158 | 21.02.2024 | OGH | RS | Betroffener im Sinne der §§ 18 und 21 FBG ist nur derjenige, in dessen Rechtsstellung einzugreifen objektiv gerade das gewollte oder doch unvermeidliche bewusste Ziel der gerichtlichen Verfügung ist (arg: "Soll...").
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2 | | RS0006832 | 17.01.2024 | OGH | RS | Ein Rekursrecht gegen den Eintragungsbeschluss des Registergerichtes kann einem Dritten nur bei Verletzung subjektiver Interessen zugebilligt werden. Zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit ist der Dritte nicht berufen. Das ist Aufgabe des Registergerichtes und der Organe des Handelsstandes.
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3 | | RS0120614 | 14.12.2023 | OGH | RS | Das (Revisions-)Rekursverfahren gegen die Zurückweisung eines Rekurses ist einseitig.
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4 | | RS0006641 | 25.09.2023 | OGH | RS | Ein Rekursrecht steht im Verfahren außer Streitsachen nur demjenigen zu, dessen rechtliche geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt worden sind (SZ 21/160, SZ 19/333).
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5 | | RS0035423 | 19.09.2023 | OGH | RS | Wird die Klage mangels Parteifähigkeit zurückgewiesen, so ist die Partei, deren Parteifähigkeit bestritten ist, zur Anfechtung dieses Beschlusses mit Rekurs berechtigt.
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6 | | RS0006737 | 24.03.2023 | OGH | RS | Auch im Außerstreitverfahren ist der OGH nur Rechtsinstanz und nicht Tatsacheninstanz; er kann daher Ergänzungsaufträgen des Rekursgerichtes nicht entgegentreten.
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7 | | RS0107655 | 18.11.2022 | OGH | RS | Die Installierung eines nur mit Begünstigten besetzten Beirates einer Privatstiftung, dem (u.a.) die Befugnis zur Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes ohne Beschränkung auf einen wichtigen Grund oder die Bestimmung von Vergütungen für den Vorstand zukommt, ist infolge Interessenkollisi...
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8 | | RS0115030 | 25.11.2020 | OGH | RS | Aus den Materialien ist der Wille des Gesetzgebers erkennbar, die Unabhängigkeit des Vorstands zu stärken und zulässige Einflussnahmen auf diesen einzuschränken.
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9 | | RS0126677 | 25.11.2020 | OGH | RS | Der Stifter, auch wenn er selbst Begünstigter ist, kann den ersten Vorstand bestellen, sodass auch gegen die weitere Bestellung des Vorstands durch den Stifter, sofern sich dieser ein entsprechendes Recht in der Stiftungserklärung vorbehält, keine Bedenken bestehen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit ...
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10 | | RS0032642 | 17.01.2018 | OGH | RS | Gestaltungsrechte, die mit einer anderen Rechtsposition verbunden sind, können für sich allein nur ausnahmsweise übertragen werden, und zwar dann, wenn der Erwerber am Erhalt des Rechtes bzw der Überträger an der Übertragung und Ausübung des Rechtes durch den Erwerber ein von der Rechtsordnung ...
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11 | | RS0115029 | 26.11.2015 | OGH | RS | Der Grundsatz, wonach die Stiftungsurkunde eine jederzeitige Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch dritte Personen nur unter der Voraussetzung des Vorliegens sachlicher Abberufungsgründe vorsehen kann, gilt auch dann, wenn der zur Abberufung berechtigte Stifter eine Personenhandelsgesellschaft ...
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12 | | RS0123649 | 14.02.2014 | OGH | RS | Die §§ 57, 58 AußStrG normieren den Grundsatz der Sacherledigung durch das Rechtsmittelgericht; diese Bestimmungen sind über § 71 Abs 4 AußStrG auch im Revisionsrekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof sinngemäß anzuwenden. Selbst wenn einer der Gründe des § 57 Z 1 - 6 AußStrG vorliegt, ...
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13 | | RS0059403 | 15.10.2012 | OGH | RS | Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertretung vor. Wichtige Gründe sind darüber hinaus alle bedeutsamen Umstände, die die Belange der Gesellschaft gefährden oder ihr die Beibehaltung des Geschäftsführers ...
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14 | | 6Ob195/10k | 24.02.2011 | OGH | TE | | |