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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001905330.01.2024OGHRSDie Frage, ob die vereinbarten Gegenleistungen des Benützungsberechtigten als Bestandzins oder als die Annahme einer eine Leihe (Bittleihe) rechtfertigender Anerkennungszins anzusehen ist, ist nach den Verhältnissen bei Vertragsabschluss zu beurteilen.
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2RS002054130.01.2024OGHRSDer Charakter einer Bittleihe wird dadurch nicht geändert, dass für die überlassene Sache ein "Anerkennungszins" geleistet wird, der gegenüber dem Nutzungswert praktisch nicht ins Gewicht fällt.
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3RS011563329.08.2023OGHRSDie Option ist ein Vertrag, durch den eine Partei das Recht erhält, ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Sie gewährt also ein Gestaltungsrecht. Anders als der Vorvertrag gibt sie nicht bloß ein Recht auf Abschluss eines Hauptvertrags; ihre Ausübung begründet ...
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4RS012874017.01.2023OGHRSWird dem Mietkäufer nach Ablauf der Mietzeit eine Kaufoption eingeräumt, dann ist der Mietkauf als zeitlich aufeinander folgende Koppelung zweier Verträge anzusehen, wobei die Mietraten auf den Kaufpreis angerechnet werden und der Mietkäufer mit Ausübung der Option das Eigentum erwirbt.
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5RS006923521.10.2021OGHRSFällt ein Rechtsverhältnis in den Geltungsbereich des § 1 Abs 1 MRG, so besteht eine Vermutung für die Anwendbarkeit des MRG, die nur durch den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestandes (§ 1 Abs 2 bis 4 MRG) widerlegt werden kann.
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6RS002055127.05.2021OGHRSDie mit dem ordentlichen Gebrauch der Sache verbundenen Kosten sind kein Entgelt, ebensowenig jene Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Sache nach Gebrauch unversehrt zurückzustellen.
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7RS001437704.11.2013OGHRSAuf einen dem Bestandvertrag sehr ähnlichen Nutzungsvertrag finden die Bestimmungen des Mietengesetzes keine Anwendung. Bei einem in seiner Dauer nicht von vornherein absehbaren Nutzungsverhältnis handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, bei welchem bei Änderung der Verhältnisse sofortige ...
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810Ob26/13s04.11.2013OGHTEStreitiges Wohnrecht
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