1 | | RS0097225 | 13.02.2024 | OGH | RS | § 402 Abs 1 EO nimmt nur Sachentscheidungen, nicht jedoch Entscheidungen über Prozesshindernisse von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse aus. Wurde das Vorliegen eines Prozesshindernisses von den Vorinstanzen übereinstimmend verneint, greift daher auch im Provisorialverfahren der ...
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2 | | RS0057486 | 23.01.2024 | OGH | RS | Der Aufteilung unterliegt die eheliche Errungenschaft, dass heißt das, was die Ehegatten während der Ehe erarbeitet oder erspart haben; nicht entscheidend ist, ob dies durch gemeinsame Tätigkeit geschah. Auch Erträge eines ererbten oder geschenkten Vermögens zählen zu den ehelichen Ersparnissen ...
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3 | | RS0005118 | 12.12.2022 | OGH | RS | Bei der Beurteilung der Anspruchsgefährdung kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (Hinweis auf die divergierende Judikatur).
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4 | | RS0115099 | 14.09.2022 | OGH | RS | Die einstweilige Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Aufteilung dieses Vermögens ist nicht nach § 382e Abs 2 EO sondern nur nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO möglich und setzt damit eine entsprechende Gefahrenbescheinigung voraus.
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5 | | RS0058277 | 14.09.2022 | OGH | RS | Einer Unternehmungsbeteiligung kommt Wertanlagecharakter zu, wenn mit ihr keine Mitwirkung an der Unternehmensführung und auch kein maßgeblicher Einfluß auf das Unternehmen verbunden ist. Übt der Gesellschafter einer OHG nach dem Gesellschaftsvertrag zwar keine Geschäftsführertätigkeit aus, ...
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6 | | RS0037061 | 14.09.2022 | OGH | RS | Bei der einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO werden nicht die vom Aufteilungsverfahren betroffenen Vermögensobjekte gesichert, sondern die gerichtliche Durchsetzung des Aufteilungsanspruchs gemäß den §§ 81 ff EheG. Für die Durchsetzung des Aufteilungsanspruchs ist es unmaßgeblich, ...
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7 | | RS0120076 | 23.03.2022 | OGH | RS | Von § 82 Abs 1 Z 4 EheG sind Anteile an einem Unternehmen generell erfasst, seien dies Aktien, Anteile an einer GmbH, einer Genossenschaft einer Personenhandelsgesellschaft oder an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder die Einlage des stillen Gesellschafters. Die Beteiligung an einer ...
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8 | | RS0110287 | 26.01.2022 | OGH | RS | Ein Rechtsmittelrecht eines (sonstigen) Beteiligten besteht, wenn in seine zivilrechtliche Rechtsstellung eingegriffen wird, oder wenn ihm auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften ein Rekursrecht eingeräumt wird.
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9 | | RS0002134 | 26.01.2022 | OGH | RS | Unter Beteiligte sind im allgemeinen nur jene Personen zu verstehen, die von den Wirkungen der Zwangsvollstreckung unmittelbar in ihren Rechten betroffen werden. Ein Beschwerderecht ist dem Dritten aber nur dann zuzubilligen, wenn er durch den Exekutionsbescheid gesetzwidrig belastet wird oder ...
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10 | | RS0074799 | 24.11.2021 | OGH, AUSL EGMR | RS | Art 6 MRK findet auf einstweilige Verfügungen keine Anwendung.
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11 | | RS0028350 | 24.11.2021 | OGH, AUSL EGMR | RS | Das Provisorialverfahren fällt nicht unter Art 6 Abs 1 MRK.
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12 | | RS0005175 | 27.11.2020 | OGH | RS | Notwendigkeit der Bescheinigung einer konkreten Gefährdung nach § 381 EO (EvBl 1964/371; JBl 1970,322; SZ 42/135; EvBl 1974/153 uva).
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13 | | RS0006039 | 20.10.2020 | OGH | RS | § 382 Z 8 lit c EO enthält zwei Tatbestände. Während die Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse eine einstweilige Verfügung zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche darstellt, die nur unter der Voraussetzung der Anspruchsbescheinigung und Gefahrenbescheinigung bewilligt ...
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14 | | RS0006055 | 29.04.2019 | OGH | RS | Einstweilige Verfügungen zur Sicherung der Ehewohnung können nach der alten Rechtslage (§ 19 des 6.DVEheG) sowie auch nach der neuen (§ 382 Z 8 lit c EO; BGBl 1978/280) nur bei Gefährdungsbescheinigung und Anspruchsbescheinigung bewilligt werden.
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15 | | RS0006075 | 24.07.2014 | OGH | RS | Auch ein Anspruch auf Leistung einer Ausgleichszahlung kann Gegenstand einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Z 8 lit c EO sein; als Sicherungsmaßnahme kann auch ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot in Betracht kommen.
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16 | | RS0006065 | 24.07.2014 | OGH | RS | Das Verfahren zur Erlassung und Aufhebung von EV nach § 382 Z 8 lit c EO richtet sich nach den Bestimmungen der EO.
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17 | | RS0097416 | 24.07.2014 | OGH | RS | Über Ersatzansprüche nach § 394 EO entscheidet ausschließlich das Sicherungsgericht. In einem Erkenntnisverfahren können sie auch nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden.
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18 | | RS0005134 | 24.07.2014 | OGH | RS | Die Wirkung der Anmerkung der Rangordnung wird durch eine auf Grund einer einstweiligen Verfügung erfolgte nachträgliche Eintragung eines Veräußerungsverbotes nicht beeinträchtigt; die einstweilige Verfügung wirkt somit nicht gegen denjenigen, zu dessen Gunsten bereits eine Rangordnungsanmerkung ...
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19 | | 1Ob132/14i | 24.07.2014 | OGH | TE | | |