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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001630911.01.2024OGHRSWer auf Seite des Erklärungsgegners steht, für diesen als dessen Organ oder Hilfsorgan aufgetreten ist, und maßgeblich am Zustandekommen des Geschäftes mitgewirkt hat, ist nicht Dritter im Sinne des § 875 ABGB (vgl HS 407, 645 ua).
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2RS001619606.09.2023OGHRS"Durch den anderen Teil veranlasst" ist der Irrtum im Sinne des § 871 ABGB auch dann, wenn er nicht vom Vertragsgegner selbst, sondern von einer Person hervorgerufen wurde, die für den Vertragsgegner bei Vertragsabschluss oder bei dessen Vorbereitung tätig war, zB von einem Agenten, wobei es ...
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3RS001489629.09.2015OGHRSDaß dem Vertragspartner möglicherweise nicht bewußt war, welche Rechtsfolgen im einzelnen mit der abgeschlossenen Vereinbarung verknüpft sind, er also einem Rechtsfolgenirrtum unterlegen sein mag, ist für die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts ohne Bedeutung, da dies bloßer Motivirrtum wäre.
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48Ob46/15w29.09.2015OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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