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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS008606513.03.2017OGHRSWegen des beim Zusammentreffen von Finanzvergehen mit gerichtlich strafbaren Handlungen anderer Art geltenden Kumulierungsgrundsatzes kann auf frühere Abstrafungen nur Bedacht genommen werden, wenn die frühere Strafe wegen eines Finanzvergehens verhängt worden ist.
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2RS005331207.05.1996OGHRSDie in § 184 BAO statuierte Schätzung stellt grundsätzlich ein zur Wahrheitsfindung (auch) im gerichtlichen Strafverfahren taugliches Beweismittel dar.
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3RS008598108.08.1995OGHRSBedacht genommen werden kann nur auf inländische Vorverurteilungen. Dies ergibt sich schlüssig aus dem Wortlaut des § 21 Abs 3 FinStrG, weil eine im Ausland und damit zum Nachteil eines fremden Staates begangene Abgabenhinterziehung nicht Gegenstand eines inländischen Finanzstrafverfahrens ...
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4RS005332408.11.1994OGHRSIst im Gerichtsverfahren unanwendbar.
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511Os143/9408.11.1994OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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