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Datentabelle
Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0086065
13.03.2017
OGH
RS
Wegen des beim Zusammentreffen von Finanzvergehen mit gerichtlich strafbaren Handlungen anderer Art geltenden Kumulierungsgrundsatzes kann auf frühere Abstrafungen nur Bedacht genommen werden, wenn die frühere Strafe wegen eines Finanzvergehens verhängt worden ist.
2
RS0053312
07.05.1996
OGH
RS
Die in § 184 BAO statuierte Schätzung stellt grundsätzlich ein zur Wahrheitsfindung (auch) im gerichtlichen Strafverfahren taugliches Beweismittel dar.
3
RS0085981
08.08.1995
OGH
RS
Bedacht genommen werden kann nur auf inländische Vorverurteilungen. Dies ergibt sich schlüssig aus dem Wortlaut des § 21 Abs 3 FinStrG, weil eine im Ausland und damit zum Nachteil eines fremden Staates begangene Abgabenhinterziehung nicht Gegenstand eines inländischen Finanzstrafverfahrens ...
4
RS0053324
08.11.1994
OGH
RS
Ist im Gerichtsverfahren unanwendbar.
5
11Os143/94
08.11.1994
OGH
TE
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