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Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0087066
09.05.2018
OGH
RS
Das Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist vollendet, wenn die betreffende Umsatzsteuervorauszahlung bis zum spätesten nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zulässigen Zeitpunkt, dh gemäß § 21 Abs 1 UStG 1972 binnen einem Kalendermonat und zehn Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitrau...
2
RS0087081
18.10.2012
OGH
RS
Das Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG ist vollendet, sobald die selbst zu berechnende Lohnsteuer oder die ebenso zu ermittelnden Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nicht fristgerecht an das örtlich zuständige Finanzamt abgeführt werden; damit ist die Abgabenverk...
3
11Os30/93
20.04.1993
OGH
TE
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