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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS008706609.05.2018OGHRSDas Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist vollendet, wenn die betreffende Umsatzsteuervorauszahlung bis zum spätesten nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zulässigen Zeitpunkt, dh gemäß § 21 Abs 1 UStG 1972 binnen einem Kalendermonat und zehn Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitrau...
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2RS008708118.10.2012OGHRSDas Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG ist vollendet, sobald die selbst zu berechnende Lohnsteuer oder die ebenso zu ermittelnden Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nicht fristgerecht an das örtlich zuständige Finanzamt abgeführt werden; damit ist die Abgabenverk...
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311Os30/9320.04.1993OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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