Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 17 von 17. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS011834224.01.2024OGHRSEine Rechtsrüge, die beweiswürdigende Erwägungen anstellt und nicht deutlich macht, welche konkreten Feststellungen sie vermisst, ist nicht am Verfahrensrecht ausgerichtet.
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
2RS012471220.12.2023OGHRSDie Jahreserklärung zu einer Steuerart - allenfalls auch als Bündel mehrerer steuerlich trennbarer Einzelaspekte - ist eine selbstständige Tat iSd § 21 Abs 1 FinStrG. Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a oder b FinStrG werden durch dort pönalisiertes Verhalten bezogen ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
3RS009593924.10.2023OGHRSDie bloße Behauptung, für einen Schuldspruch mangle es an Feststellungen, bringt den materiellen Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO nicht auf die vom Gesetz vorgesehene Weise zur Darstellung, weil der Beschwerdeführer nicht angibt, welche Feststellungen seiner Ansicht nach für ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
4RS010626829.06.2023OGHRSEin nach dem formalen Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5 StPO geltend gemachter Begründungsmangel muss den Ausspruch von für die rechtliche Beurteilung der Tat entscheidenden Tatsachen betreffen; das sind solche, die für das Erkenntnis in der Schuldfrage maßgebend sind und entweder auf die ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
5RS011831128.06.2023OGHRSSelbstständige Tat (iSd § 21 Abs 1 FinStrG) beim Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist die vom Steuerpflichtigen unter vorsätzlicher Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe inhaltlich richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen wissentlich bewirkte Verkürzung ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
6RS013003531.05.2023OGHRS§ 39 FinStrG normiert eine besondere Art des Zusammenrechnungsgrundsatzes. Im Fall des Zusammentreffens mehrerer (in § 39 Abs 1 oder 2 genannter) Finanzvergehen ist daher bei Vorliegen qualifizierender Tatmodalitäten eine Subsumtionseinheit sui generis zu bilden, wobei die einzelnen Straftaten ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
7RS011724709.05.2023OGHRSDie Rechtsrüge hat darzulegen, aus welchen ausdrücklich zu bezeichnenden Tatsachen welche rechtliche Konsequenz hätte abgeleitet werden sollen.
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
8RS008659023.11.2022OGHRSEs liegt Realkonkurrenz vor, wenn die Hinterziehung verschiedener aus selbständiger gewerblicher Tätigkeit resultierender Abgaben in zeitlich auseinanderfallenden unterschiedlichen Begehungsweisen bewirkt wird (hier: Hinterziehung von Gewerbesteuer durch Unterlassen der Einbringung von Gewerbesteuer...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
9RS008703016.03.2021OGHRSInfolge der einem (inhaltlich schlüssigen) Abgabenbescheid als dem Resultat eines fachspezifischen Ermittlungsverfahrens inhärenten Bedeutung einer qualifizierten Vorprüfung der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen (14 Os 127/90 - verstärkter Senat) des jeweils aktuellen Finanzvergehens bedarf ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
10RS008706609.05.2018OGHRSDas Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist vollendet, wenn die betreffende Umsatzsteuervorauszahlung bis zum spätesten nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zulässigen Zeitpunkt, dh gemäß § 21 Abs 1 UStG 1972 binnen einem Kalendermonat und zehn Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitrau...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
11RS008643613.03.2017OGHRSGehört zum Tatbestand ein Erfolg, wie dies bei einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG zutrifft, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt. Im Fall einer auf einer falschen Erklärung des Steuerpflichtigen beruhenden zu niedrigen Abgabenfestsetzung ist der zum Tatbestand ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
12RS008639109.03.2016OGHRSDer durch eine unrichtige Steuerklärung herbeigeführte Erfolg tritt mit (Erlassung und) Rechtskraft der entsprechenden Steuerbescheide ein (hier: Umsatzsteuer, Alkoholsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer).
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
13RS008642915.04.2015OGHRSDie Verjährungsfrist für die Verfolgung eines Finanzvergehens beginnt, sobald die Straftat abgeschlossen ist; dies ist jedenfalls nicht vor Abgabe der unrichtigen Steuererklärung der Fall.
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
14RS008646215.04.2015OGHRSDie Verfolgungsverjährung der Abgabenverkürzung beginnt, wenn die Abgabe bescheidmäßig festzusetzen ist, erst mit der Zustellung des (die Abgabe verkürzt festsetzenden) Steuerbescheides an den Abgabenpflichtigen.
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
15RS008707215.04.2015OGHRSZur Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 (lit a und b) FinStrG genügt nicht, dass der Täter die Verwirklichung des einem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhalts ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet (§ 8 Abs 1 FinStrG). Vielmehr muss der Täter hinsichtlich ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
16RS008705115.04.2015OGHRSArgumento "bewirkt und dies ... für gewiss hält" wird nur für die Bewirkung der Verkürzung Wissentlichkeit gefordert; für die Pflichtverletzung genügt bedingter Vorsatz.
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
1713Os115/14g15.04.2015OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 17 von 17. Trefferseite: