1 | | RS0118342 | 24.01.2024 | OGH | RS | Eine Rechtsrüge, die beweiswürdigende Erwägungen anstellt und nicht deutlich macht, welche konkreten Feststellungen sie vermisst, ist nicht am Verfahrensrecht ausgerichtet.
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2 | | RS0124712 | 20.12.2023 | OGH | RS | Die Jahreserklärung zu einer Steuerart - allenfalls auch als Bündel mehrerer steuerlich trennbarer Einzelaspekte - ist eine selbstständige Tat iSd § 21 Abs 1 FinStrG. Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a oder b FinStrG werden durch dort pönalisiertes Verhalten bezogen ...
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3 | | RS0095939 | 24.10.2023 | OGH | RS | Die bloße Behauptung, für einen Schuldspruch mangle es an Feststellungen, bringt den materiellen Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO nicht auf die vom Gesetz vorgesehene Weise zur Darstellung, weil der Beschwerdeführer nicht angibt, welche Feststellungen seiner Ansicht nach für ...
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4 | | RS0106268 | 29.06.2023 | OGH | RS | Ein nach dem formalen Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5 StPO geltend gemachter Begründungsmangel muss den Ausspruch von für die rechtliche Beurteilung der Tat entscheidenden Tatsachen betreffen; das sind solche, die für das Erkenntnis in der Schuldfrage maßgebend sind und entweder auf die ...
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5 | | RS0118311 | 28.06.2023 | OGH | RS | Selbstständige Tat (iSd § 21 Abs 1 FinStrG) beim Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist die vom Steuerpflichtigen unter vorsätzlicher Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe inhaltlich richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen wissentlich bewirkte Verkürzung ...
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6 | | RS0130035 | 31.05.2023 | OGH | RS | § 39 FinStrG normiert eine besondere Art des Zusammenrechnungsgrundsatzes. Im Fall des Zusammentreffens mehrerer (in § 39 Abs 1 oder 2 genannter) Finanzvergehen ist daher bei Vorliegen qualifizierender Tatmodalitäten eine Subsumtionseinheit sui generis zu bilden, wobei die einzelnen Straftaten ...
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7 | | RS0117247 | 09.05.2023 | OGH | RS | Die Rechtsrüge hat darzulegen, aus welchen ausdrücklich zu bezeichnenden Tatsachen welche rechtliche Konsequenz hätte abgeleitet werden sollen.
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8 | | RS0086590 | 23.11.2022 | OGH | RS | Es liegt Realkonkurrenz vor, wenn die Hinterziehung verschiedener aus selbständiger gewerblicher Tätigkeit resultierender Abgaben in zeitlich auseinanderfallenden unterschiedlichen Begehungsweisen bewirkt wird (hier: Hinterziehung von Gewerbesteuer durch Unterlassen der Einbringung von Gewerbesteuer...
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9 | | RS0087030 | 16.03.2021 | OGH | RS | Infolge der einem (inhaltlich schlüssigen) Abgabenbescheid als dem Resultat eines fachspezifischen Ermittlungsverfahrens inhärenten Bedeutung einer qualifizierten Vorprüfung der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen (14 Os 127/90 - verstärkter Senat) des jeweils aktuellen Finanzvergehens bedarf ...
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10 | | RS0087066 | 09.05.2018 | OGH | RS | Das Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist vollendet, wenn die betreffende Umsatzsteuervorauszahlung bis zum spätesten nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zulässigen Zeitpunkt, dh gemäß § 21 Abs 1 UStG 1972 binnen einem Kalendermonat und zehn Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitrau...
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11 | | RS0086436 | 13.03.2017 | OGH | RS | Gehört zum Tatbestand ein Erfolg, wie dies bei einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG zutrifft, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt. Im Fall einer auf einer falschen Erklärung des Steuerpflichtigen beruhenden zu niedrigen Abgabenfestsetzung ist der zum Tatbestand ...
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12 | | RS0086391 | 09.03.2016 | OGH | RS | Der durch eine unrichtige Steuerklärung herbeigeführte Erfolg tritt mit (Erlassung und) Rechtskraft der entsprechenden Steuerbescheide ein (hier: Umsatzsteuer, Alkoholsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer).
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13 | | RS0086429 | 15.04.2015 | OGH | RS | Die Verjährungsfrist für die Verfolgung eines Finanzvergehens beginnt, sobald die Straftat abgeschlossen ist; dies ist jedenfalls nicht vor Abgabe der unrichtigen Steuererklärung der Fall.
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14 | | RS0086462 | 15.04.2015 | OGH | RS | Die Verfolgungsverjährung der Abgabenverkürzung beginnt, wenn die Abgabe bescheidmäßig festzusetzen ist, erst mit der Zustellung des (die Abgabe verkürzt festsetzenden) Steuerbescheides an den Abgabenpflichtigen.
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15 | | RS0087072 | 15.04.2015 | OGH | RS | Zur Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 (lit a und b) FinStrG genügt nicht, dass der Täter die Verwirklichung des einem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhalts ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet (§ 8 Abs 1 FinStrG). Vielmehr muss der Täter hinsichtlich ...
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16 | | RS0087051 | 15.04.2015 | OGH | RS | Argumento "bewirkt und dies ... für gewiss hält" wird nur für die Bewirkung der Verkürzung Wissentlichkeit gefordert; für die Pflichtverletzung genügt bedingter Vorsatz.
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17 | | 13Os115/14g | 15.04.2015 | OGH | TE | | |