1 | | RS0116877 | 30.08.2023 | OGH | RS | Erhebliche Tatsachen sind solche, die für die Feststellung über Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidenden Tatsache von Bedeutung sein können, mithin erörterungsbedürftig sind (WK-StPO § 281 Rz 409).
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2 | | RS0120367 | 28.06.2023 | OGH | RS | Der Oberste Gerichtshof sieht den Zweck der von der Rechtsprechung vorgenommenen Differenzierung zwischen Freisprüchen nach § 259 Z 3 StPO und solchen nach § 214 FinStrG bloß darin, bei Vorliegen entsprechender Indizien für ein finanzstrafbehördlich zu ahndendes Verhalten die Verwaltungsbehörde ...
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3 | | RS0109799 | 28.06.2023 | OGH | RS | Das durch ein strafgesetzwidriges Tun oder Unterlassen aus (dem allgemeinen Wirtschaftsverkehr entsprechenden) Rechtsgeschäften gewonnene Einkommen, nicht hingegen der bloß infolge eines deliktischen Handelns (zum Beispiel durch Erpressung, Auftragsmord) bewirkte Vermögenserwerb löst, sofern ...
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4 | | RS0119095 | 28.06.2023 | OGH | RS | Ob ein Verhalten einen Abgabentatbestand erfüllt, richtet sich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhaltes, auch wenn das zu prüfende Verhalten gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
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5 | | 13Os62/11h | 15.12.2011 | OGH | TE | Strafrecht
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