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Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0000406
21.11.2022
OGH
RS
Nach § 914 ABGB ist nicht der Parteiwille, sondern die Absicht der Parteien (der Geschäftszweck) zu erforschen. Ergänzende Vertragsauslegung ist daher zulässig, sodass der Richter im Hinblick auf den gemeinsamen Geschäftszweck einen übereinstimmenden Parteiwillen auch dann als gegeben annehmen ...
2
RS0017869
18.03.1997
OGH
RS
§ 914 ABGB läßt auch eine Vertragsergänzung oder Korrektur entsprechend der Übung des redlichen Verkehrs zu.
3
RS0018178
04.11.1987
OGH
RS
Enthält ein Vertrag eine Wertsicherungsklausel, dann ist im Zweifel anzunehmen, daß die Parteien damit die Geldwertverminderung erfassen wollten, die sich gegenüber dem Geldwert zur Zeit des Vertragsabschlusses ergeben werde.
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