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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS004808726.06.1957OGHRSDer Unterhaltsanspruch nach § 154 ABGB ist für alle Verwandten der aufsteigenden Linie begründet, doch haben nach Analogie des § 143 ABGB im Falle gleicher Mittellosigkeit die näheren vor den entfernteren Aszendenten und die Verwandten von der väterlichen Seite vor jenen der mütterlichen Seite ...
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2RS004809326.06.1957OGHRSAus dem Fehlen einer dem § 143 ABGB entsprechenden Bestimmung im § 154 ABGB kann noch nicht geschlossen werden, daß Enkel zum Unterhalt der Großeltern nur im Falle des Todes der Kinder der Großeltern im engeren Sinne herangezogen werden dürfen. In analoger Anwendung des § 143 ABGB sind aber ...
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