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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS003226625.08.2020OGHRSHat das Finanzamt die Haftung des Arbeitgebers auf Grund des § 72 EStG für zuwenig abgezogene Lohnsteuer in Anspruch genommen, so tritt der Arbeitgeber in die Rechte des ursprünglichen Gläubigers (Republik Österreich) ein; er ist in einem solchen Fall befugt, vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner ...
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2RS003084825.08.2020OGHRSArbeitnehmer und Arbeitgeber haften für die Steuerverbindlichkeit des Arbeitnehmers gemeinsam als Gesamtschuldner im Sinne des § 891 ABGB. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber mit der Abfuhr der vom Arbeitnehmer einzubehaltenden Lohnsteuer, gleichgültig ob er diese aus eigenem und unmittelbar ...
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3RS000063617.12.2019OGHRSDer Dienstnehmer ist berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen. Das auf den Bruttolohn gerichtete Klagebegehren ist bestimmt und exequierbar (unter ausdrücklicher Ablehnung der gegenteiligen Entscheidungen 4 Ob 38/54 = EvBl 1954/318 = Arb 6038, und 4 Ob 166/54).
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4RS003399028.11.2017OGHRSDer Dienstgeber kann nicht ein wegen Versäumnis nach § 60 ASVG verwirktes Recht auf Abzug des auf den Versicherten entfallenden Beitragsteiles im Wege einer Aufrechnungseinwendung geltend machen.
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5RS000077615.05.2012OGHRSEs muss gefordert werden, dass der Verpflichtete im Verfahren, welches zum Exekutionstitel führt, seine Kompensationsansprüche geltend macht, soferne ihm die Tatsachen, welche die Möglichkeit der Kompensation begründen, schon in diesem Stadium bekannt sind.
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6RS008396309.07.1997OGHRSVerschulden an der verspäteten Beitragsentrichtung: Im Falle einer Prozeßführung durch den Arbeitgeber kann ein Schuldvorwurf im Sinne des § 60 ASVG an der verspäteten Entgeltzahlung und sohin an der nachträglichen Entrichtung der Beiträge in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn sich ...
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7RS008397309.07.1997OGHRSDer Arbeitgeber verliert nach Maßgabe des § 60 Abs 1 Satz 2 und 3 ASVG sein Recht, den auf den Versicherten entfallenden Beitragsteil vom Entgelt in barem abzuziehen, auch dann, wenn er infolge eines Verschuldens nicht nur mit dem Beitragsabzug, sondern mit der gesamten Entgeltzahlung (bzw ...
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8RS008398509.07.1997OGHRSUnter der "auf die Fälligkeit des Beitrages nächstfolgenden Entgeltzahlung" ist nicht die Fälligkeit des nächsten Entgeltes, sondern der Zeitpunkt der nächsten Zahlung zu verstehen.
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9RS010901109.07.1997OGHRSNeben dem Abzug von Versichertenbeiträgen für eine titulierte, mehrere Monate umfassende Lohnforderung, kann der Dienstnehmer für bereits ausgezahlte Entgelte bei Fehlen eines Verschuldens, noch einen weiteren nicht periodenkongruenten Monatsbetrag in Abzug bringen.
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103Ob15/9609.07.1997OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

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