1 | | RS0002150 | 26.01.2022 | OGH | RS | Zum Rekurs im Exekutionsverfahren sind außer den Parteien auch Beteiligte legitimiert wie Drittschuldner, Übernahmswerber, Ersteher und dergleichen, denen ein rechtliches Interesse an einzelnen Schritten im Exekutionsverfahren zuzubilligen ist. Insbesondere muss das Recht zur Rekurserhebung ...
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2 | | RS0002134 | 26.01.2022 | OGH | RS | Unter Beteiligte sind im allgemeinen nur jene Personen zu verstehen, die von den Wirkungen der Zwangsvollstreckung unmittelbar in ihren Rechten betroffen werden. Ein Beschwerderecht ist dem Dritten aber nur dann zuzubilligen, wenn er durch den Exekutionsbescheid gesetzwidrig belastet wird oder ...
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3 | | RS0110287 | 26.01.2022 | OGH | RS | Ein Rechtsmittelrecht eines (sonstigen) Beteiligten besteht, wenn in seine zivilrechtliche Rechtsstellung eingegriffen wird, oder wenn ihm auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften ein Rekursrecht eingeräumt wird.
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4 | | RS0004201 | 24.10.2018 | OGH | RS | Dem Drittschuldner steht Rekurslegitimation gegen die Exekutionsbewilligung zu, wenn ihn diese gesetzwidrig belastet, oder ihm ungerechtfertigte Aufträge erteilt werden oder die Bewilligung dem Gesetz nicht entspricht.
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5 | | RS0117508 | 26.03.2003 | OGH | RS | Auf Antrag nach §292 Abs2 EO ist nur der Drittschuldner zu bezeichnen, der den unpfändbaren Grundbetrag zu gewähren hat (Abs3 leg cit). Die Verpflichtung des Exekutionsgerichts, den von einem Drittschuldner "in Abzug zu bringenden Betrag zu berechnen", kann daraus nicht abgeleitet werden. Der ...
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6 | | 3Ob318/02i | 26.03.2003 | OGH | TE | | |