Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 3 von 3. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS008373119.12.2023OGHRSEin Schriftstück gilt nur dann als "tatsächlich zugekommen" im Sinne des § 7 ZustG und ein bei der Zustellung unterlaufener Mangel wird daher nur dann geheilt, wenn das Schriftstück in die Hände des Empfängers gelangt.
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
2RS003645425.04.2001OGHRSBei einer gesetzwidrigen Zustellung kommt es nur drauf an, wann das zuzustellende Schriftstück der Person, der zugestellt werden soll, tatsächlich zugekommen ist, also wann sie oder die von ihr zur Empfangnahme ermächtigte Person dieses Schriftstück tatsächlich erhalten hat. Wurden bei der ...
Web-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument
33Ob168/9320.10.1993OGHTEWeb-SeitePDF-DokumentRTF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 3 von 3. Trefferseite: