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Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0083731
19.12.2023
OGH
RS
Ein Schriftstück gilt nur dann als "tatsächlich zugekommen" im Sinne des § 7 ZustG und ein bei der Zustellung unterlaufener Mangel wird daher nur dann geheilt, wenn das Schriftstück in die Hände des Empfängers gelangt.
2
RS0036454
25.04.2001
OGH
RS
Bei einer gesetzwidrigen Zustellung kommt es nur drauf an, wann das zuzustellende Schriftstück der Person, der zugestellt werden soll, tatsächlich zugekommen ist, also wann sie oder die von ihr zur Empfangnahme ermächtigte Person dieses Schriftstück tatsächlich erhalten hat. Wurden bei der ...
3
3Ob168/93
20.10.1993
OGH
TE
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