1 | | RS0014813 | 11.02.2004 | OGH | RS | Keine rückwirkende Anfechtung eines Dienstvertrages, der bereits begonnen hat; ein bei Abschluß des Vertrages unterlaufener Irrtum bildet in diesem Fall nur einen Auflösungsgrund (Kündigung oder Entlassung), wobei es keine Rolle spielt, daß die betreffenden Umstände schon vor oder bei Vertragsabschl...
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2 | | RS0038592 | 10.11.1993 | OGH | RS | Soweit in einem dienstrechtlichen Sondergesetz bestimmte Fälle eines Irrtums, in dem der Dienstgeber bei Abschluß des Dienstvertrages befangen war, ausdrücklich als Gründe der vorzeitigen Auflösung bezeichnet werden, wirkt, sobald das Dienstverhältnis tatsächlich begonnen hat, ein Irrtum bei ...
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3 | | RS0014797 | 05.11.1968 | OGH | RS | Bewußt wahrheitswidriges Ableugnen einer Schwangerschaft auf ausdrückliche Frage des Dienstgebers beim Vertragsabschluß - kein Entlassungsgrund.
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4 | | 4Ob57/68 | 05.11.1968 | OGH | TE | Aufhebung eines Dienstvertrages, keine rückwirkende - nach Beginn der Dienstleistungen Dienstvertrag, Verschweigung der Schwangerschaft bei Abschluß des -; keine rückwirkende Anfechtung Mutterschutz, Verschweigung der Schwangerschaft bei Abschluß des Dienstvertrages Schwangerschaft, Verschweigung ...
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