1 | | RS0051601 | 01.12.2015 | OGH | RS | Macht der Gläubiger von der ihm durch das Gesetz gegebenen Möglichkeit (§§ 19, 20 AO), während des Ausgleichsverfahrens gerichtlich oder außergerichtlich die Aufrechnung zu erklären, keinen Gebrauch, dann kann er nach Beendigung des Ausgleiches nur mehr mit der Ausgleichsquote seiner Forderung ...
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2 | | RS0033940 | 24.09.2008 | OGH | RS | Die Vereinbarung (ausdrücklich oder konkludent) eines Aufrechnungsverzichts (Girovertrag) erstreckt sich im Zweifel nicht auf den Fall, dass der Schuldner der Gegenforderung (Kreditkonto) in Konkurs verfällt.
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3 | | RS0124178 | 24.09.2008 | OGH | RS | Es soll also ein vertraglich vereinbartes Kompensationsverbot die Aufrechnungsmöglichkeit nach §§ 19 KO und AO nicht unterlaufen.
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4 | | RS0124179 | 24.09.2008 | OGH | RS | Der Oberste Gerichtshof schließt sich nunmehr unter Abgehen von der durch SZ 31/149 begründeten Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0051601) der mittlerweile überwiegenden Rechtsansicht an, dass Gläubiger von der ihnen durch das Gesetz in §§ 19, 20 KO und AO eingeräumten Aufrechnungsmöglichkeit auch ...
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5 | | 7Ob118/08s | 24.09.2008 | OGH | TE | | |