1 | | RS0033322 | 24.11.1993 | OGH | RS | Die Auskunft des Veräußerers allein befreit den Erwerber nicht von der Pflicht, in die Geschäftsbücher Einsicht zu nehmen.
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2 | | RS0033257 | 24.05.1989 | OGH | RS | Die Sorgfaltspflicht des Erwerbers nach § 1409 ABGB besteht in der Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, in der Befragung des Veräußerers über den Stand der Passiven, über die er dem Erwerber nach der Übung des redlichen Verkehrs ein lückenloses Verzeichnis auszuhändigen hat, und in der genauen ...
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3 | | RS0033311 | 27.04.1982 | OGH | RS | Unkenntnis der Schulden macht den Übernehmer nicht haftungsfrei, wenn er jene Sorgfalt außer acht läßt, welche (gemäß § 1297 ABGB) bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden kann und darüber hinaus (gemäß § 1299 ABGB) jene besondere Sorgfalt, die gerade eine Unternehmensübernahme erfordert.
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4 | | RS0042273 | 23.10.1975 | OGH | RS | Eine Abweichung von der in einem Aufhebungsbeschluß ausgesprochenen Rechtsansicht begründet keine Mangelhaftigkeit des Verfahrens, soferne dem Revisionsgericht die Überprüfung des Berufungsurteiles nicht unmöglich gemacht oder doch erschwert wird.
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5 | | 7Ob118/74 | 20.06.1974 | OGH | TE | Erwerber, Sorgfaltspflicht des - nach § 1409 ABGB, Sorgfaltspflicht des Erwerbers nach § 1409 ABGB
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6 | | RS0033263 | 20.06.1974 | OGH | RS | Unzureichende Sorgfalt eines Erwerbers, der sich mit der telefonischen Auskunft des Steuerberaters des Veräußerers über den Schuldenstand begnügt.
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