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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS003265120.02.2020OGHRS1.) Nur Rechte, die der Person ankleben, können nicht abgetreten werden. 2.) "Alle veräußerlichen Rechte" ist mit Einschränkung zu verstehen (zB unabtretbare Sachenrechte, deren Übertragung besonderen Regeln unterliegt; Gestaltungsrechte können in der Regel nur mit dem Hauptrecht, dessen Ausübung ...
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28Ob534/9413.10.1994OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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