1 | | RS0058728 | 18.12.2023 | OGH | RS | Diese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.
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2 | | RS0028620 | 30.08.2018 | OGH | RS | Eine nur ein einziges Mal gewährte Prämie ist keinesfalls in den für die Abfertigung maßgeblichen Betrag einzurechnen.
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3 | | RS0050828 | 21.03.2018 | OGH | RS | Ebensowenig wie durch Einzelarbeitsvertrag können zwingende Bestimmungen durch Kollektivverträge abbedungen werden, sofern das Gesetz hiezu nicht eine ausdrückliche Ermächtigung erteilt; eine mit zwingendem Recht in Widerspruch stehende Kollektivvertragsbestimmung ist nicht rechtsgültig und ...
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4 | | RS0064288 | 25.10.2017 | OGH | RS | Entgelt für regelmäßig geleistete Überstunden ist bei der Berechnung des Urlaubsentgelts und der Urlaubsentschädigung zu berücksichtigen. Analog § 6 Abs 4 UrlG werden der Berechnung die in den letzten dreizehn Wochen (rund drei Monate) und nicht die im letzten Jahr regelmäßig geleisteten Überstunden ...
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5 | | RS0116309 | 28.02.2017 | OGH | RS | Trotz Übernahme des Vertragsbedienstetengesetzes als Vertragsschablone für die Einzelverträge der Beschäftigten der ausgegliederten Unternehmen der Post bleiben die Vorschriften des Urlaubsgesetzes über die Einbeziehung regelmäßigen Entgelts für Überstunden und Rufbereitschaft anwendbar.
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6 | | RS0117056 | 19.03.2015 | OGH | RS | Umfangreiche Berechnungen sollen dem Obersten Gerichtshof, selbst wenn er sie aufgrund der Aktenlage vornehmen könnte, erspart bleiben.
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7 | | RS0081505 | 29.10.2013 | OGH | RS | Auf die Beschäftigten der Münze Österreich AG ist das VBG nicht unmittelbar anzuwenden. Mit einer vertraglichen Übernahme des VBG etwa als Vertragsschablone kann eine § 24 Abs 9 VBG entsprechende Resolutivbedingung nicht wirksam vereinbart werden.
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8 | | RS0115777 | 29.10.2013 | OGH | RS | Eine gesetzliche Anordnung, dass ehemaligen Vertragsbediensteten ihre "bestehenden Rechte gewahrt" bleiben, steht der Anwendung der nunmehr in Betracht kommenden sonstigen arbeitsrechtlichen Gesetze auf deren Dienstverhältnisse nicht entgegen. Damit wird nur normiert, dass den betroffenen Arbeitnehm...
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9 | | RS0051081 | 22.10.2012 | OGH | RS | Bei der Prüfung, ob ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang im Sinne des § 3 Abs 2 ArbVG vorliegt, ist auf den sozialpolitischen Zweck der in Frage stehenden kollektivrechtlichen Regelung zurückzugreifen und sind Kompensationen zu vermeiden, die dem konkreten sozialpolitischen Zweck der ...
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10 | | RS0117055 | 19.09.2002 | OGH | RS | Wird bei Bemessung des Zeitausgleiches der Zuschlag berücksichtigt, gebührt er im Ausmaß der eineinhalbfachen Überstundenleistung, wobei diese Zeit als Normalarbeitszeit gemäß §10 Abs3 AZG mit dem Normallohn- einschließlich der üblicherweise sowohl für die Arbeit in der Normalarbeitszeit als ...
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11 | | 8ObA10/02g | 19.09.2002 | OGH | TE | | |