1 | | RS0085140 | 26.07.2023 | OGH | RS | Die Ausnahmeregelung des § 333 Abs 3 ASVG setzt voraus, dass der zu ersetzende Schaden von einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
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2 | | RS0019610 | 16.05.2023 | OGH | RS | § 1014 ABGB normiert auch eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung des Gewaltgebers für allen mit der Erfüllung des Auftrages verbundenen Schaden.
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3 | | RS0058262 | 16.12.2022 | OGH | RS | Die für die Haltereigenschaft entscheidenden Merkmale sind die Verfügungsgewalt und der Gebrauch für eigene Rechnung.
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4 | | RS0036159 | 06.10.2022 | OGH | RS | Keine Notwendigkeit, zu den Revisionen der Beklagten und ihrer Nebenintervenientin gesonderte Revisionsbeantwortungen zu erstatten, wenn bei Erstattung der ersten Revisionsbeantwortung dem Kläger bereits beide Revisionen zugestellt waren.
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5 | | RS0058149 | 20.06.2017 | OGH | RS | Die Haltereigenschaft ist nach objektiven Gesichtspunkten zu betrachten; es kommt nicht darauf an, ob sich die in Anspruch genommene Person als Halterin betrachtet.
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6 | | RS0058249 | 22.05.2014 | OGH | RS | Keine Mithaltereigenschaft dessen, auf dessen Namen das Kraftfahrzeug zugelassen ist und die Haftpflichtversicherung lautet, wenn eine andere Person das Kraftfahrzeug in ihrer ausschließlichen Verfügungsgewalt hat und für eigene Rechnung gebraucht.
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7 | | RS0058181 | 25.04.2013 | OGH | RS | Die Haltereigenschaft ist primär ein wirtschaftliches und tatsächliches Verhältnis und weniger ein rechtliches Verhältnis (so schon ZVR 1957/237).
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8 | | RS0058137 | 25.04.2013 | OGH | RS | Halter eines Fahrzeuges ist, wer die Kosten der Unterbringung, Instandhaltung und Bedienung des Fahrzeuges sowie der Betriebsmittel trägt.
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9 | | RS0058272 | 25.04.2013 | OGH | RS | Verfügungsgewalt ist ein wesentliches Kriterium der Haltereigenschaft.
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10 | | RS0085182 | 25.10.2012 | OGH | RS | Die Ausnahmeregelung des § 333 Abs 3 ASVG umfasst sämtliche durch einen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer gedeckten Personenschäden. Im Rahmen der Versicherungssumme trifft den (nicht vorsätzlich handelnden) Arbeitgeber einerseits die Gefährdungshaftung als Kraftfahrzeughalter und andererseits ...
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11 | | RS0058129 | 27.08.2008 | OGH | RS | 1. Wird ein Kraftfahrzeug durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) betrieben, so sind deren Teilhaber als Halter dieses Kraftfahrzeuges anzusehen. 2. Für den von einem Teilhaber der Arbeitsgemeinschaft durch ein Delikt (Quasidelikt) verursachten Schaden kann der andere Teilhaber nicht haftbar ...
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12 | | RS0058334 | 02.03.2006 | OGH | RS | Die Haftung für einen bei einem Abschleppungsmanöver entstandenen Unfall trifft nicht den Halter des betriebsunfähig gewordenen abgeschleppten Kraftfahrzeuges, sondern jenen des schleppenden Kraftfahrzeuges und zwar auch dann, wenn nur zwischen dem abgeschleppten Kraftfahrzeug und dem dritten ...
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13 | | RS0019522 | 05.05.2004 | OGH | RS | Das in § 1014 ABGB zum Ausdruck kommende allgemeine Prinzip der "Risikohaftung bei Tätigkeit in fremden Interesse" läßt eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf Arbeitsverträge schlechthin durchaus sachgerecht erscheinen.
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14 | | RS0058408 | 18.10.2000 | OGH | RS | Wird der Anhänger eines Lastzuges aus der Betriebseinheit gelöst und am Straßenrand abgestellt, so ist ein durch den Anhänger verursachter Unfall bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden. Auf die Dauer der Trennung vom Motorwagen kommt es nicht an. BGH vom 21.03.1961, VI ZR 88/60; Veröff: ...
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15 | | 9ObA150/00z | 18.10.2000 | OGH | TE | | |