Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010313/0170-IV/6/2016
gültig von 01.05.2016 bis 30.06.2020
UZK-TDA, Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446

Anhang 1 Legende zur Tabelle

Spaltenüberschriften

Tabelle Anhang B Spalten

Anmeldungen/Meldungen/Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren

Im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU der Kommission aufgeführte IT-Systeme

In dieser Delegierten Verordnung enthaltene vorübergehende Datenanforderungen

A1

Summarische Ausgangsanmeldung

AES

Anhang 9 - Anlage A

A2

Summarische Ausgangsanmeldung - Expressgutsendungen

AES

Anhang 9 - Anlage A

A3

Wiederausfuhrmitteilung

AES

-

B1

Ausfuhranmeldung und Wiederausfuhranmeldung

AES

Anhang 9 - Anlage C1

B2

Besonderes Verfahren - Veredelung - Anmeldung zur passiven Veredelung

Nationale Systeme (Besondere Verfahren)

Anhang 9 - Anlage C1

B3

Anmeldung von Unionswaren zum Zolllagerverfahren

Nationale Systeme (Besondere Verfahren)

Anhang 9 - Anlage C1

B4

Anmeldung zum Versand von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten

National

-

C1

Vereinfachte Ausfuhrzollanmeldung

AES

Anhang 9 - Anlage A

C2

Gestellung der Waren im Fall einer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Ausfuhr eingereicht werden

Nationale Systeme (Ausfuhr)

-

D1

Besonderes Verfahren - Anmeldung zum Versandverfahren

Aktualisiertes NCTS

Anhang 9 - Anlagen C1 und C2

D2

Besonderes Verfahren - Anmeldung zum Versandverfahren mit reduziertem Datensatz - (Eisenbahn-, Luft- und Seeverkehr)

Aktualisiertes NCTS

-

D3

Besonderes Verfahren - Versand - Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Zollanmeldung - (Beförderung im Luft- und Seeverkehr)

Nationale Systeme

-

E1

Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (T2L/T2LF)

PoUS

Anhang 9 - Anlage C1

E2

Warenmanifest

PoUS und nationale Systeme für zugelassene Aussteller

-

F1a

Summarische Eingangsanmeldung - See- und Binnenschiffsverkehr - Vollständiger Datensatz

ICS2

Anhang 9 - Anlage A

F1b

Summarische Eingangsanmeldung - See- und Binnenschiffsverkehr - Vom Beförderer eingereichter unvollständiger Datensatz

ICS2

-

F1c

Summarische Eingangsanmeldung - See- und Binnenschiffsverkehr - Unvollständiger Datensatz, der von einer Person nach Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex und im Einklang mit Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 1 eingereicht wird

ICS2

-

F1d

Summarische Eingangsanmeldung - See- und Binnenschiffsverkehr - Unvollständiger Datensatz, der von einer Person nach Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex und im Einklang mit Artikel 112 Absatz 1 Unterabsatz 2 eingereicht wird

ICS2

-

F2a

Summarische Eingangsanmeldung - Luftfracht (allgemein) - Vollständiger Datensatz

ICS2

Anhang 9 - Anlage A

F2b

Summarische Eingangsanmeldung - Luftfracht (allgemein) - Vom Beförderer eingereichter unvollständiger Datensatz

ICS2

-

F2c

Summarische Eingangsanmeldung - Luftfracht (allgemein) - Unvollständiger Datensatz, der von einer Person gemäß Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex und im Einklang mit Artikel 113 Absatz 1 eingereicht wird

ICS2

-

F2d

Summarische Eingangsanmeldung - Luftfracht (allgemein) - Mindestdatensatz, der im Zusammenhang mit Situationen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 und im Einklang mit Artikel 113 Absatz 1 vor dem Verladen einzureichen ist

ICS2

-

F3a

Summarische Eingangsanmeldung - Expressgutsendungen - Vollständiger Datensatz

ICS2

Anhang 9 - Anlage A

F3b

Summarische Eingangsanmeldung - Expressgutsendungen - Mindestdatensatz, der im Zusammenhang mit Situationen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 vor dem Verladen einzureichen ist

ICS2

-

F4a

Summarische Eingangsanmeldung - Postsendungen - Vollständiger Datensatz

ICS2

-

F4b

Summarische Eingangsanmeldung - Postsendungen - Vom Beförderer eingereichter unvollständiger Datensatz

ICS2

-

F4c

Summarische Eingangsanmeldung - Postsendungen - Mindestdatensatz, der im Zusammenhang mit Situationen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 und im Einklang mit Artikel 113 Absatz 2 vor dem Verladen einzureichen ist (1)

ICS2

-

F4d

Summarische Eingangsanmeldung - Postsendungen - Unvollständiger Datensatz, der im Zusammenhang mit Situationen gemäß Artikel 106 Absatz 1 Unterabsatz 2 und im Einklang mit Artikel 113 Absatz 2 vor dem Verladen eingereicht wird

ICS2

-

F5

Summarische Eingangsanmeldung - Straßen- und Schienenverkehr

ICS2

Anhang 9 - Anlage A

G1

Umleitungsmeldung

ICS2

Anhang 9 - Anlage A

G2

Ankunftsmeldung

Nationale Systeme (Ankunft) und ICS2

-

G3

Gestellung der Waren

Nationale Systeme (Gestellung)

-

G4

Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung

Nationale Systeme (vorübergehende Verwahrung)

-

G5

Ankunftsmeldung im Fall von Waren in vorübergehender Verwahrung

Nationale Systeme (vorübergehende Verwahrung)

-

H1

Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und zur Überführung in ein besonderes Verfahren - besondere Verwendung - Anmeldung zur besonderen Verwendung

Nationale Systeme (Einfuhr)

Anhang 9 - Anlage C1 Anhang DV1 (nur für die Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr)

H2

Besonderes Verfahren - Lagerhaltung - Anmeldung zum Zolllagerverfahren

Nationale Systeme (Besondere Verfahren)

Anhang 9 - Anlage C1

H3

Besonderes Verfahren - besondere Verwendung - Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung

Nationale Systeme (Besondere Verfahren)

Anhang 9 - Anlage C1

H4

Besonderes Verfahren - Veredelung - Anmeldung zur aktiven Veredelung

Nationale Systeme (Besondere Verfahren)

Anhang 9 - Anlage C1

H5

Anmeldung zur Verbringung von Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten

Nationale Systeme (Einfuhr)

-

H6

Zollanmeldung im Postverkehr zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Nationale Systeme (Einfuhr)

-

I1

Vereinfachte Einfuhranmeldung

Nationale Systeme (Einfuhr)

Anhang 9 - Anlage A

I2

Gestellung von Waren bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder im Rahmen von Zollanmeldungen, die vor der Gestellung der Waren bei der Einfuhr abgegeben werden

Nationale Systeme (Einfuhr)

-

1) Die Mindestangaben vor dem Verladen entsprechen den CN23-Angaben.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:29.04.2016
Materie:
  • Zoll-Rechtsgrundlage
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:UKZ-TDA
Systemdaten: Findok-Nr: 71649.1
aufgenommen am: 29.04.2016 13:47:07
zuletzt geändert am: 17.05.2016
Dokument-ID: e47cafe4-e469-4b48-b374-e4afc6d77452
Segment-ID: 2d4aacfd-cd33-458f-b1e6-f5d309c74787
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