
VB-0331, Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot)
Zusatzinformationen

1. Gegenstand
1.1. Einfuhrverbot
(1) Die gewerbliche Einfuhr der unter Abschnitt 1.2. angeführten Waren in das Bundesgebiet ist verboten.
(2) Im Hinblick auf das Einfuhrverbot können Sammelanmeldungsbewilligungen für solche Waren nicht erteilt werden.
