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Richtlinie des BMF vom 13.10.2023, 2023-0.738.943
gültig ab 13.10.2023
AH-2075, Arbeitsrichtlinie Russland Embargo - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
- 2A. Ausfuhr und Durchfuhr
- 2A.1. Ausfuhr nach Russland und Durchfuhr durch Russland von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
- 2A.1.1. Ausfuhrverbot
- 2A.1.2. Ausfuhrmöglichkeit und Durchfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
- 2A.1.3. Ausnahmen vom Ausfuhrverbot
- 2A.2. Ausfuhr nach Russland und Durchfuhr durch Russland von Waren zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands ("Anhang VII")
- 2A.2.1. Ausfuhrverbot und Durchfuhrverbot von in Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angeführten Güter und Technologien
- 2A.2.2. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung oder Durchfuhrgenehmigung für Güter und Technologien, die in Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind
- 2A.2.3. Ausnahmen
- 2A.2.3.1. Ausnahme vom Ausfuhrverbot und Durchfuhrverbot von Gütern und Technologien des Anhangs VII für bestimmte eingeschränkte Zwecke
- 2A.2.3.2. Ausfuhr von Gütern mit Ausfuhrgenehmigung für bestimmte Zwecke
- 2A.2.3.3. Ausfuhr von Gütern und Technologien des Anhangs VII im Zusammenhang mit "Altverträgen"
- 2A.2.3.4. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2A.3. Ausfuhr von auf eine amtliche Währung lautende Banknoten
- 2A.3.1. Ausfuhrverbot
- 2A.3.2. Ausnahmen vom Ausfuhrverbot
- 2A.3.3. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2A.4. derzeit frei
- 2A.5. Ausfuhr von Gütern und Technologien des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- 2A.5.1. Ausfuhrverbot
- 2A.5.2. Ausfuhr mit Ausfuhrgenehmigung
- 2A.5.3. Ausnahme vom Ausfuhrverbot für bestimmte Zwecke
- 2A.5.4. Ausnahme vom Ausfuhrverbot im Zusammenhang mit "Altverträgen"
- 2A.5.5. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2A.6. Ausfuhr von Gütern und Technologien für die Ölraffination
- 2A.6.1. Ausfuhrverbot
- 2A.6.2. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung
- 2A.6.3. Ausnahmen vom Verbot
- 2A.6.4. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2A.7. Ausfuhr und Durchfuhr von Waren für die Luft- oder Raumfahrtindustrie
- 2A.7.1. Ausfuhrverbot und Durchfuhrverbot
- 2A.7.2. Ausfuhr und Durchfuhr von Gütern mit Ausfuhrgenehmigung oder Durchfuhrgenehmigung für bestimmte Zwecke
- 2A.7.3. Ausnahmen vom Verbot
- 2A.8. Ausfuhr von Schiffen, Systemen oder Ausrüstungen der Meeres- und Schiffstechnik
- 2A.8.1. Ausfuhrverbot
- 2A.8.2. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung
- 2A.8.3. Ausnahme vom Ausfuhrverbot
- 2A.8.4. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2A.9. Ausfuhr von Luxusgüter
- 2A.9.1. Ausfuhrverbot
- 2A.9.2. Ausfuhr von Gütern mit Ausfuhrgenehmigung für bestimmte Zwecke
- 2A.9.3. Ausnahme vom Ausfuhrverbot
- 2A.9.3.1. Luxusartikel mit geringem Wert
- 2A.9.3.2. Diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten
- 2A.9.3.3. Ausnahme für die Ausfuhr von Golderzeugnissen für den persönlichen Gebrauch
- 2A.9.4. Ausfuhr von Kulturgütern als Leihgabe
- 2A.9.5. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2A.10. Ausfuhr von Waren zur Stärkung der industriellen Kapazitäten
- 2A.10.1. Ausfuhrverbot
- 2A.10.2. Ausnahme vom Ausfuhrverbot
- 2A.10.2.1. Ausnahme vom Ausfuhrverbot im Zusammenhang mit "Altverträgen"
- 2A.10.2.2. Diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten
- 2A.10.3. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung
- 2A.10.4. Ausfuhr von Gütern mit Ausfuhrgenehmigung für bestimmte Zwecke
- 2A.11. Ausfuhr nach Russland und Durchfuhr durch Russland von Feuerwaffen und Teile davon
- 2A.12. Ausfuhr von sensiblen Gütern und Technologien in bestimmte Drittländer zur Verhinderung von Umgehungslieferungen
- 2A.13. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll
- 3A. Einfuhr
- 3A.1. Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen
- 3A.1.1. Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung Russland
- 3A.1.2. Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus anderen Drittländern unter Verwendung russischer Vormaterialien des Anhanges XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ab 30. September 2023
- 3A.1.3. Einfuhr von Eisen- und Stahl mittels Einfuhrgenehmigung
- 3A.1.4. Ausnahme vom Einfuhrverbot und Überwachung mittels Zollkontingent für Waren der KN Codes 7207 12 10, 7207 11 und 7224 90
- 3A.1.5. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3A.2. Einfuhr von Gütern, die erheblichen Einnahmen bringen
- 3A.2.1. Einfuhrverbot
- 3A.2.2. Einfuhr von Gütern, die erhebliche Einnahmen bringen mit Einfuhrgenehmigung
- 3A.2.3. Ausnahme vom Einfuhrverbot für bestimmte Waren und Überwachung mittels Zollkontingent
- 3A.2.4. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3A.3. derzeit frei
- 3A.4. Beförderung von Gütern auf der Straße
- 3A.4.1. Beförderungsverbot von Gütern auf der Straße
- 3A.4.2. Ausnahme vom Beförderungsverbot von Gütern auf der Straße mit Genehmigung
- 3A.4.3. Ausnahme vom Beförderungsverbot von Gütern auf der Straße für bestimmte Zwecke
- 3A.4.4. Ausnahme vom Beförderungsverbot von Gütern auf der Straße im Zusammenhang mit "Altverträgen"
- 3A.5. Einfuhr von Rohöl und Erdölerzeugnissen
- 3A.5.1. Einfuhrverbot
- 3A.5.2. Ausnahmen vom Einfuhrverbot
- 3A.5.2.1. Ausnahmen für kurzfristig einmalig geschlossene Geschäfte für Güter des KN-Codes 2709
- 3A.5.2.2. Ausnahmen vom Einfuhrverbot für Güter des KN-Codes 2709 im Zusammenhang mit "Altverträgen"
- 3A.5.2.3. Ausnahmen für kurzfristig einmalig geschlossene Geschäfte für Güter des KN-Codes 2710
- 3A.5.2.4. Ausnahmen vom Einfuhrverbot für Güter des KN-Codes 2710 im Zusammenhang mit "Altverträgen"
- 3A.5.2.5. Ausnahme vom Einfuhrverbot für auf dem Seeweg transportiertes Rohöl mit nichtrussischen Ursprung
- 3A.5.2.6. Ausnahme vom Einfuhrverbot für Erdölerzeugnisse gemäß Anhang XXV mit nichtrussischen Ursprung
- 3A.5.2.7. Ausnahme vom Einfuhrverbot für Rohöl des KN-Codes 2709 00, dass aus Russland über Pipelines in die Union eingeführt wird
- 3A.5.2.8. Ausnahme vom Einfuhrverbot zur Deckung des persönlichen Bedarfs oder für humanitäre Zwecke
- 3A.6. Einfuhr von Gold und Golderzeugnissen
- 3A.6.1. Einfuhrverbot
- 3A.6.2. Ausnahmen vom Einfuhrverbot
- 3A.6.2.1. Einfuhr von Golderzeugnissen im Reiseverkehr als persönliches Reisegut
- 3A.6.2.2. Einfuhr von Golderzeugnissen für diplomatische Organisationen
- 3A.6.2.3. Gold und Golderzeugnisse als Leihgabe für kulturelle Zwecke mit Einfuhrgenehmigung
- 3A.6.2.4. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 3A.6.3. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3A.7. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll
- 4A. Durchfuhr
- Abschnitt 5A.
- 6A. Strafbestimmungen
- Anlage 1
- Liste der in Artikel 3 genannten Güter
- Anlage 2
- Anhang X - Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 3 Anhang VII
- Anlage 4
- Anhang XVI- Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 5
- Anhang XVIII - Liste der Luxusgüter gemäß Artikel 3h der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anhang XX - Liste der Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive gemäß Artikel xx der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 8
- Anhang XXI - Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3i der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anhang XXIII - Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 11
- Anhang XXV - Liste der Rohöl- und Erdölerzeugnisse gemäß den Artikeln 3m und 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 12
- Anhang XXVI - Gold und Golderzeugnisse gemäß Artikel 3o Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 13
- Anhang XXVII - Gold gemäß Artikel 3o Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 14
- Feuerwaffen sowie deren Teile gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012
- Anlage 15
- Anhang XI - Liste der Güter gemäß Artikel 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 16
- Anhang XXXV - Liste der Feuerwaffen und anderen Waffen gemäß Artikel 2aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 17
- Anhang XXXIII - Liste der Güter und Technologien sowie Länder nach Artikel 12f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Anlage 18
- Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission - Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 833/2014