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Erlass des BMF vom 22.05.1990, 02 2261/4-IV/2/90
gültig ab 22.05.1990
Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung - Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen
- 2.1 Betroffener Personenkreis
- 2.2 Inhalt der Aufzeichnungen
- 2.3 Erleichterung für die Aufzeichnung von Bankeinnahmen und Bankausgaben
- 3. Allgemeines zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen
- 3.1 Zeitfolgegemäße Erfassung
- 3.1.1 Eintragung von Geschäftsvorfällen nach Belegarten (Belegkreisen)
- 3.1.2 Gruppenweise Zusammenfassung von Betriebseinnahmen bzw. Einnahmen und von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
- 3.2 Zeitpunkt der Erfassung
- 3.3 Inkrafttreten
- 4. Besonderheiten bei Bargeldbewegungen
- 4.1 Allgemeines
- 4.1.1 Bargeldbewegungen bei Buchführung
- 4.1.2 Bargeldbewegungen bei Führung von Aufzeichnungen
- 4.1.3 Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung
- 4.2 Behandlung von Barschecks, Kreditkarten, Bons und Gutscheinen
- 4.3 Trennung von Grundlagensicherung und Eintragung
- 4.4 Zeitpunkt der Grundlagensicherung und der Eintragung
- 4.5 Formen der Grundlagensicherung
- 4.6 Zeitfolgegemäße Erfassung
- 5. Besonderheiten bei der Aufzeichnung des Wareneinganges
- 5.1 Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuches
- 5.2 Erfassung des Wareneinganges
- 5.3 Inhalt des Wareneingangsbuches
- 5.4 Inkrafttreten
- 6. Besonderheiten bei Aufzeichnungen für Zwecke der Umsatzsteuer und der Alkoholabgabe
- 7. Durch das Abgabenänderungsgesetz 1989 aufgehobene Bestimmungen