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Richtlinie des BMF vom 11.12.2012, BMF-010310/0246-IV/7/2012
gültig von 11.12.2012 bis 30.04.2016
UP-2000, Arbeitsrichtlinie "Nichtpräferentieller Ursprung" - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Im Zuge der Novellierung wurden auch Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen vorgenommen.
- Einleitung
- 0. Definitionen
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Interpretationshilfen
- 2.1. Allgemeines
- 2.1.1. Herstellungskriterien (Ursprungsregeln)
- 2.1.2 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
- 2.1.3 Tätigkeiten, die nicht als Be- oder Verarbeitung zu werten sind
- 2.2. Einzelentscheidungen
- 3. Verhältnis zu den Präferenzursprungsregeln
- 4. Zuständigkeiten
- 5. Ursprungsregeln für Textilien und anderer Waren zur Erfüllung der Voraussetzung des Art. 24 Zollkodex
- 5.1. Einleitende Bemerkungen (Anhang 9 ZK-DVO) zu den Listen der Be- oder Verarbeitungen, die einer hergestellten Ware den Ursprung verleihen oder nicht verleihen, sofern sie an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden.
- Bemerkung 2:
- Bemerkung 3:
- Bemerkung 5:
- 5.2. Textilien (Kapitel 50 bis 63 des Zolltarifs)
- 5.3. Andere Waren
- Formulare