Erlass des BMF vom 21.06.2023, 2023-0.451.130, BMF-AV Nr. 75/2023gültig ab 13.06.2023
Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen - Inhaltsverzeichnis
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Belgien und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Belgien. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von belgischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.